Anerkennung der Vaterschaft in der Deutschen Botschaft/ Thailand
Wir fertigen auch beglaubigte Übersetzungen deutsch-thailändischer
Dokumente für die Vaterschaftsanerkennung bei der Deutschen
Botschaft in Bangkok oder beim thailändischen Bezirksamt (Amphoe).
Folgende Unterlagen sind im Original mitzubringen:
Kind:
Geburtsurkunde
Hausregisterauszug
ggf. Namensänderung
Kindesvater:
Kopie des Reisepasses
Geburts- oder Abstammungsurkunde im Original
vollständige aktuelle Anschrift mit E-mail, ggf. Telefonnummer!
Kindesmutter:
Geburtsurkunde
Familienstandsbescheinigung (vom Bezirksamt ausgestellt, wo die Kindesmutter zur Zeit gemeldet ist!)
Hausregisterauszug
Aktuelle Bescheinigung vom Zentralregisteramt in Bangkok
ggf. Namensänderung
Ist die Kindesmutter geschieden, so müssen außerdem die Scheidungsurkunde, das Heiratsregister und
das Scheidungsregister aus der Vorehe vorgelegt werden. Vor der Beurkundung bei der Botschaft muss
das Scheidungsregister der Kindesmutter von der zuständigen Landesjustizwaltung in Berlin anerkannt
werden!
Alle genannten Unterlagen mit je 2 Kopien und Übersetzung können vorher ohne Termin zur Vorbereitung
der Unterlagen bei der Botschaft in Bangkok eingereicht werden. Bearbeitungsdauer: ca. 2 bis 4 Wochen!
Befindet sich der anerkennende Vater in Deutschland, so sollte er seine Reise nach Thailand erst dann antreten,
nachdem die deutsche Botschaft den genauen Beurkundungstermin telefonisch oder per Mail bestätigt hat!
Bei der Beurkundung sind beide Elternteile persönlich zu erscheinen.
Erst nach der Vaterschaftsanerkennung kann nun ein vorläufiger deutscher Reisepass für das Kind bei der Botschaft
in Bangkok beantragt werden. Durch den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit des Neugeborenen kann
die Kindesmutter gleich einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen, selbst wenn sie bis zu dem Zeitpunkt
keinen Nachweis von Zertifikat A1 besitzt.
Haben die Kindeseltern nach der Geburt ihres Kindes die Ehe miteinander geschlossen, so müssen
die thailändische Eheurkunde Khor. Ror. 3 und das Heiratsregister Khor. Ror. 2 vorgelegt werden!
Die thailändische Geburtsurkunde des Neugeborenen ist dem Standesbeamten vorzulegen, damit der Name in das
Heiratsregister Khor. Ror. 2 eingetragen werden kann.
Vaterschaftsanerkennung in Thailand
Alle Personen müssen im zuständigen Bezirksamt anwesend sein, d.h. Kindeseltern und das Kind. Ist das Kind
minderjährig und zustimmungsunfähig, bedarf es der Zustimmung des thailändischen Jugend- und
Familiengerichts oder des Stadtgerichts, in dem das Kind gemeldet ist. (In Bangkok ist das zentrale
Jugend- und Familiengericht zuständig!)
Man erhält einen Gerichtsbeschluss und eine Rechtskraftbescheinigung. Um die Vaterschaft beim
Bezirksamt eintragen zu können, muss der Reisepass des deutschen anerkennenden Vaters vorher
ins Thailändische übersetzt und von der Deutschen Botschaft beglaubigt werden. Eine Überbeglaubigung
durch das Aussenministerium in Bangkok ist ebefalls erforderlich! Nach Eintragung der Vaterschaft
erhält man nun das thailändische Vaterschaftsregister (Khor. Ror. 11).
Für den Passantrag des Kindes sind alle von thailändischen Behörden ausgestellten Dokumente
ins Deutsche zu übersetzen.