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Staatlich geprüfter und ermächtigter Übersetzer für die thailändische Sprache beim LG Hannover | Deutschland

VISUM FÜR SPEZIALITÄTENKÖCHE
IN DEUTSCHLAND
ARBEITEN IN DEUTSCHLAND
Wenn Sie mit der Vorbereitung Ihrer Unterlagen für die Visumbeantragung nicht weiterkommen, helfen wir Ihnen beim Ausfüllen des Antragsformulars und stellen erforderliche Dokumente für den Visumantrag zusammen.
AUSFÜLLSERVICE
FLUGTICKET
TERMINBUCHUNG
VERSICHERUNG
SORTIEREN
ÜBERSETZUNG
UNTERLAGEN FÜR VISUMANTRAG
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Reisepass und ggf. bisherige Reisepässe
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Deutschsprachiger Arbeitsvertrag
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Lebenslauf
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Nachweise über berufliche Arbeitserfahrungen als Koch/ Köchin in Thailand!
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Arbeitgeberbescheinigungen im Original
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Sozialversicherungsnachweise in der ausgeübten Tätigkeit als Koch/ Köchin
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Amtliche Eintragung des Restaurantsbetriebs
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Nachweis über die Qualifikation
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Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
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Das Visum ist direkt bei der Botschaft zu beantragen!

wichtigeR HINWEIS!
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Wer sich bereits 4 Jahre zur Beschäftigung als Spezialitätenkoch im Bundesgebiet aufgehalten hat, muss bei einer erneuten Beschäftigung mindestens 3 Jahre warten!
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Bitte beachten, dass Sie mindestens 6 Jahre berufliche Tätigkeiten als thailändischer Spezialitätenkoch in Thailand in Vollzeit ausgeübt haben und gleichzeitig Sozialversicherungsnachweise vorlegen müssen!
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Tätigkeiten als thailändischer Spezialitätenkoch, die sich nicht in Thailand befinden, sind nicht anrechnungsfähig!
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Qualifizierte Betriebe sind thailändische Restaurants, die hauptsächlich thailändische Speisen anbieten und als Restaurants im Handelsregister eingetragen und die Mitarbeiter sozialversichert sind!
UNSER SERVICES
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Wir kümmern uns für die Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen und Übersetzungen bei der Beantragung eines Visums für die Arbeitsaufnahme als Spezialitätenkoch in einem thailändischen Restaurant in Deutschland.
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Terminbuchung, Ausfüllservice und ausführliche Beratung gehören zu unserem Service.