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Staatlich geprüfter und ermächtigter Übersetzer für die thailändische Sprache beim LG Hannover | Deutschland

LEGALISATION
VON THAILÄNDISCHEN DOKUMENTEN
DAUER DER LEGALISATION
Bei der Legalisation thailändischer Dokumente handelt es sich um eine Echtheitsprüfung, die von den zuständigen ausstellenden Behörden in Thailand bestätigt werden muss
ÜBERSETZUNGEN
HEIRATSDOKUMENTE
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DAUER DER LEGALISATION
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Generell dauert das Legalisationsverfahren 6 bis 8 Wochen!
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In einigen Fällen kann das Legalisationsverfahren auch innerhalb einer Woche abgeschlossen werden.
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Die Legalisationsstelle bittet alle Antragsteller, von telefonischen Nachfragen abzusehen.
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Legalisationsgebühr beträgt ca. 1.400,- THB pro Dokument!
ABGABE DER UNTERLAGEN
Die Heiratsunterlagen sind bei der Legalisation in der Botschaft im Original oder in beglaubigter Kopie einzureichen. Eine Terminbuchung ist hierfür erforderlich. Die Legalisationsgebühr ist am Schalter in bar sofort zu entrichten.
Wichtig: Laminierte Dokumente können von der Botschaft nicht legalisiert werden. Solche Dokumente müssen neu beim zuständigen Bezirksamt beschafft werden.
Englischsprachige Dokumente können nicht verwendet werden.
Derzeit sind die Dokumente an den Schaltern 4-6 einzureichen.
Sollte das Legalisationsverfahren in einzelnen Fällen länger als erwartet dauern, kann der Kunde sich direkt telefonisch oder persönlich an die zuständige thailändische Behörde wenden.
Häufig liegt die Verzögerung daran, dass die thailändischen Behörden nicht umgehend auf Schreiben der Botschaft reagieren.
Aus Datenschutzgründen können wir bei thailändischen Behörden (Bezirk, Stadtverwaltung u. a.) keine personenbezogenen Informationen für Sie einholen.
Es kann vorkommen, dass das Gericht oder Standesamt in Deutschland Fragen zur Legalisation bestimmter Dokumente hat, insbesondere zum Auszug der thailändischen Geburtsurkunde.
In solchen Fällen muss oft die Legalisationsabteilung der Botschaft direkt die Problemfälle per E-Mail an das zuständige Gericht oder Standesamt in Deutschland erklären; dies kann nicht durch das Übersetzungsbüro erfolgen!
WIE WIR UND DIE BOTSCHAFT ARBEITEN
Da wir nahezu täglich in der Botschaft sind, müssen wir keine telefonische Sachstandsanfrage stellen. Die Mitarbeiterin der Botschaft gibt uns die legalisierten Dokumente sofort zurück, sobald sie fertig sind.
ZENTRALREGISTER
Da das Zentralregisteramt in Bangkok – anders als die Bezirksämter – über kein eigenes Amtssiegel verfügt, wird die Bescheinigung über die Durchsuchung der Vorehe(n) ausschließlich in beglaubigter Form ausgestellt.
PROBLEMFÄLLE
Nicht alle Dokumente sind immer einwandfrei, insbesondere Geburtsurkunden älterer Jahrgänge, deren Inhalt häufig unleserlich ist. Dies kann dazu führen, dass eine Geburtsbescheinigung als Ersatz ausgestellt werden muss.
WAS VIELE FALSCH DENKEN
Vergleichen Sie Ihre Dokumente nicht mit denen anderer Personen, auch wenn die Bearbeitungszeit bei Ihnen länger ausfällt. Die Ausstellung erfolgt je nach zuständiger Behörde und weiteren individuellen Umständen unterschiedlich.

VOLLMACHT
für die Anmeldung der Eheschliessung in Deutschland
Damit Sie (der Verlobte) die Heiratsdokumente beim Standesamt zur Anmeldung der Eheschließung in Deutschland einreichen können, muss Ihre thailändische Verlobte diese Vollmacht in der deutschen Botschaft beglaubigen lassen. Eine Terminbuchung zur Unterschriftsbeglaubigung in der Botschaft (Schalter 14) ist erforderlich.
Der Inhalt dieser Vollmacht muss zuvor von einem ermächtigten Dolmetscher/Übersetzer für die thailändische Sprache beglaubigt werden.



