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Staatlich geprüfter und ermächtigter Übersetzer für die thailändische Sprache beim LG Hannover | Deutschland

LEGALISATION
VON THAILÄNDISCHEN DOKUMENTEN
DAUER DER LEGALISATION
Gute Nachrichten: Ab dem 1. Juli 2026 verkürzt sich die Bearbeitungszeit für die Legalisation thailändischer Dokumente auf nur noch etwa eine Woche.

Wichtige Änderung ab dem 1. Juli 2026: Thailändische Urkunden müssen vor der Legalisation in der Botschaft zunächst durch das thailändische Außenministerium vorbeglaubigt werden.
BEGLAUBIGUNG
AUSSENMINISTERIUM
LEGALISATION
DEUTSCHE BOTSCHAFT
ÜBERSETZUNG
VOR DEM VERSAND

DAUER DER LEGALISATION
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Das Legalisationsverfahren ca. 3-5 Arbeitstage!
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Die Legalisationsgebühr beträgt ca. 1.300,- THB pro Dokument!
ABGABE DER UNTERLAGEN
Thailändische Urkunden sind bei der Legalisation in der Botschaft im Original oder in beglaubigter Kopie einzureichen. Eine Terminbuchung ist hierfür erforderlich. Die Legalisationsgebühr ist am Schalter in bar sofort zu entrichten.
Wichtig: Laminierte Dokumente können von der Botschaft nicht legalisiert werden. Solche Dokumente müssen neu beim zuständigen Bezirksamt beschafft werden.
Englischsprachige Dokumente können nicht verwendet werden.
VORBEGLAUBIGUNG
BEIM AUSSENMINISTERIUM

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Der Beglaubigungsvermerk des Außenministeriums muss folgende die Bestätigung enthalten: „Certified Genuine Signature …“
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Anschließend können Sie Ihre Unterlagen bei der Botschaft zur Legalisation einreichen. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 3-5 Arbeitstage!
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Andere Beglaubigungsformen werden von der Botschaft nicht anerkannt!

VOLLMACHT
für die Anmeldung der Eheschliessung in Deutschland
Damit Sie (der Verlobte) die Heiratsdokumente beim Standesamt zur Anmeldung der Eheschließung in Deutschland einreichen können, muss Ihre thailändische Verlobte diese Vollmacht in der deutschen Botschaft beglaubigen lassen. Eine Terminbuchung zur Unterschriftsbeglaubigung in der Botschaft (Schalter 14) ist erforderlich.
Der Inhalt dieser Vollmacht muss zuvor von einem ermächtigten Dolmetscher/Übersetzer für die thailändische Sprache beglaubigt werden.



