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Der Königspalast im Herzen von Bangkok

EHESCHLIESSUNG

IN THAILAND

EHESCHLIESSUNG IN THAILAND

Bei uns erhalten Sie einwandfreie beglaubigte Übersetzungen für die Eheschließung in Thailand. Sie können gerne Ihre thailändischen Heiratsunterlagen nur übersetzen lassen oder unser Paketangebot in Anspruch nehmen.

Servicepaket für die heiRat in Thailand

Wenn Sie unser Servicepaket in Anspruch nehmen, kümmern wir uns um den gesamten Ablauf des Heiratsprozesses bis zur Erteilung des Heiratsvisums.

Das Paket beinhaltet folgende Leistungen:

  • Übersetzung der Heiratspapiere

  • Legalisationsgebühren der eingereichten Dokumente

  • Einreich- und Abholservice der Unterlagen bei der Botschaft 

  • Beschaffung der Bescheinigung beim Zentralregister

  • Bei Geschiedenen: Ausfüllservice des Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen 

  • Online - Terminbuchung

  • Ausfüllservice bei der Visumbeantragung 

  • Unterlagenzusammenstellung 

VORBEREITUNG DER UNTERLAGEN

Die notwendigen Heiratsunterlagen der thailändischen Verlobten sind im Original oder in beglaubigter Form vorzulegen und ins Deutsche zu übersetzen!

Die Legalisation von thailändischen Dokumenten erfolgen bei der deutschen  Botschaft in Bangkok, welches ca. 6 bis 8 Wochen dauern kann, in einigen Fällen auch schneller!

Die thailändische Passdatenseite ist ebenfalls von der deutschen Botschaft zu beglaubigen. In einigen Fällen verlangt das Standesamt eine Beglaubigung aller Passseiten!

Bitte unbedingt bei Ihrem Standesamt nachfragen, ob eine Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zum Familienstand erforderlich ist! 

EHEFÄHIGKEITSZEUGNIS IN DEUTSCHLAND

1. PHASE: ÜBERSETZUNG UND LEGALISATION

  • Übersetzung der Heiratspapiere der thailändischen Verlobten

  • Legalisation der Heiratspapiere durch die deutsche Botschaft in Bangkok

  • Der Reisepass der thailändischen Verlobten ist von der Botschaft in Bangkok zu beglaubigen.

  • Versand der legalisierten Dokumente an den deutschen Verlobten nach Deutschland

 

2. PHASE: VORLAGE DER UNTERLAGEN BEIM STANDESAMT IN DEUTSCHLAND

  • Ist Ihre thailändische Verlobte ledig, so wird das Ehefähigkeitszeugnis sofort oder binnen 2 Tagen ausgestellt!

  • Ist Ihre thailändische Verlobte aber geschieden, so ist eventuell die thailändische einvernehmliche Privatscheidung von der Senatsverwaltung für Justiz in Berlin oder beim zuständigen OLG anzuerkennen. Das Überprüfungsverfahren kann ca. 3 bis 8 Wochen oder länger dauern.

 

3. PHASE: SENDUNG DES EHEFÄHIGKEITSZEUGNISSES U.A. AN DIE BOTSCHAFT PER MAIL

  • Nach Erhalt des Ehefähigkeitszeugnisses senden Sie bitte das Ehefähigkeitszeugnis, die Reisepasskopien beider Verlobten und den ausgefüllten Fragenbogen vorher an die deutsche Botschaft in Bangkok per Mail: rk-13@bangk.auswaertiges-amt.de zur Vorbereitung der Konsularbescheinigung. Bearbeitungsdauer ca. 10 Arbeitstage!

  • Eingangsbestätigungen werden nicht erteilt! Der/die deutsche Verlobte wird unaufgefordert per E-Mail informiert, wann die Konsularbescheinigung zur Abholung an der Botschaft bereit liegt.

 

4. PHASE: ABHOLUNG DER KONSULARBESCHEINIGUNG

  • Gegen Vorlage des originalen Ehefähigkeitszeugnisses holen Sie dann bei der Botschaft in Bangkok die Konsularbescheinigung ab. Hierfür ist eine Terminbuchung erforderlich! Bitte beachten, dass Ihre deutsche Reisepasskopie ins Thailändische mit übersetzt und von der Botschaft ebenfalls beglaubigt werden muss! 

  • LINKS FÜR TERMINBUCHUNG:
    Wähle LEGALISATION und dann UNTERSCHRIFTSBEGLAUBIGUNG 

  • Nach Abholung Ihrer Konsularbescheinigung dem nachstehenden Ablauf bitte folgen!

TERMINBUCHUNG

  • Für die Abholung der KONSULARBESCHEINIGUNG am Schalter 1 oder 3: Wähle bitte UNTERSCHRIFTSBEGLAUBIGUNG UND EHEANGELEGENHEIT! 

  • Für die zusätzliche Beglaubigung der Reisepasskopie mit Übersetzung am Schalter 14: Wähle bitte FOTOKOPIEBEGLAUBIGUNG!

Flughafen-Schalter
  • Bevor Sie die Reise nach Thailand zwecks Eheschließung antreten, sollten Sie ausreichende Zeit mitbringen.

  • Alle notwendigen Termine bei der Botschaft und beim Aussenministerium in Bangkok sind rechtzeitig zu buchen, damit Sie nicht unter dem Zeitdruck stehen!

  • Unerwartete Änderungen und lange Wartezeiten seitens thailändischer Behörden und der Botschaft sind nicht ausgeschlossen! 

Aussenministerium_Bangkok.jpg

ÜBERBEGLAUBIGUNG

Nach Erhalt der von der Botschaft ausgestellten Konsularbescheinigung müssen Sie zunächst

  1. die zweisprachige Konsularbescheinigung und

  2. die extra angefertigte Übersetzung Ihrer beglaubigten deutschen Reisepasskopie bei dem Aussenministerium überbeglaubigen lassen, bevor Sie vor dem Standesamt Bezirk Bang Rak oder vor einem anderen Standesamt heiraten können!

 

  • Eine Online-Terminbuchung für die Überbeglaubigung beim Aussenministerium ist derzeit erforderlich!

  • Bei Express-Überbeglaubigung erhalten Sie die Unterlagen am gleichen Tag! 

  • Bei Normal-Überbeglaubigung beträgt die Bearbeitungsdauer allerdings ca. 2 Arbeitstage! 

Bei der standesamtlichen Trauung muss mindestens ein verwandschaftlicher Trauzeuge der Braut anwesend sein! Ein weiterer Trauzeuge kann beliebig gewählt werden.

Im Besprechungsraum

dolmetscher

Falls der Bräutigam der thailändischen Sprache nicht hinreichend mächtig ist, wird generell ein erfahrener Dolmetscher bei der Trauung hinzugezogen!

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