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ภาษาไทย
Staatlich geprüfter und ermächtigter Übersetzer für die thailändische Sprache beim LG Hannover | Deutschland
EHESCHLIESSUNG
IN THAILAND
EHESCHLIESSUNG IN THAILAND
Bei uns erhalten Sie einwandfreie beglaubigte Übersetzungen für die Eheschließung in Thailand. Sie können gerne Ihre thailändischen Heiratsunterlagen nur übersetzen lassen oder unser Paketangebot in Anspruch nehmen.
Servicepaket für die heiRat in Thailand
Wenn Sie unser Servicepaket in Anspruch nehmen, kümmern wir uns um den gesamten Ablauf des Heiratsprozesses bis zur Erteilung des Heiratsvisums.
Das Paket beinhaltet folgende Leistungen:
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Übersetzung der Heiratspapiere
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Bei Geschiedenen: Heirats- und Scheidungsregister aus allen Vorehen!
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Legalisationsgebühren der eingereichten Dokumente
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Einreich- und Abholservice der Unterlagen bei der Botschaft
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Beschaffung der Bescheinigung beim Zentralregister
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Bei Geschiedenen: Ausfüllservice des Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen
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Online - Terminbuchung
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Ausfüllservice bei der Visumbeantragung
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Unterlagen sortieren
Bitte beachten, dass bei der Heirat in Thailand weitere Kosten und Gebühren anfallen, die nicht zum obigen Paket gehören!
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Sie (Verlobter) holen die Konsularbescheinigung in der Botschaft ab und lassen gleichzeitig die thailändische Übersetzung der Passkopie mitbeglaubigen! Gebühr insgesamt ca. 3,500.- THB (Terminbuchung erforderlich!)
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Sie (Verlobter) lassen die Konsularbescheinigung und die thailändische Übersetzung der Passkopie beim das Aussenministerium in Bangkok überbeglaubigen: Gebühr insgesamt ca. 2,400.- THB bei Express-Service am gleichen Tag fertig!
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Sie zahlen bei uns für die Übersetzung der Heiratsurkunde und deren Heiratsprotokoll (3 volle Seiten): ca. 2,700.- THB
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Wenn Sie die Heiratsurkunde und deren Heiratsprotokoll für die Legalisation bei der Botschaft selbst einreichen, zahlen Sie für die Gebühr: ca. 2,600.- THB
VORBEREITUNG DER UNTERLAGEN
Erforderliche Heiratsunterlagen der thailändischen Verlobten sind im Original oder in beglaubigter Form vorzulegen und ins Deutsche zu übersetzen!
Die Legalisation thailändischer Dokumente wird von der deutschen Botschaft in Bangkok vorgenommen, welche ca. 6 bis 8 Wochen dauern kann, in einigen Fällen auch schneller oder länger!
Thailändische Passdatenseite ist ebenfalls von der deutschen Botschaft zu beglaubigen. In einigen Fällen verlangt das Standesamt sogar eine Beglaubigung aller Passseiten!
Bitte unbedingt bei Ihrem Standesamt nachfragen, ob eine Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zum Familienstand erforderlich ist!
EHEFÄHIGKEITSZEUGNIS IN DEUTSCHLAND
1. PHASE: ÜBERSETZUNG UND LEGALISATION
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Übersetzung der Heiratspapiere der thailändischen Verlobten
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Legalisation der Heiratspapiere durch die deutsche Botschaft in Bangkok
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Der Reisepass der thailändischen Verlobten ist von der Botschaft in Bangkok zu beglaubigen.
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Versand der legalisierten Dokumente an den deutschen Verlobten nach Deutschland
2. PHASE: VORLAGE DER UNTERLAGEN BEIM STANDESAMT IN DEUTSCHLAND
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Ist Ihre thailändische Verlobte ledig, so wird das Ehefähigkeitszeugnis sofort oder binnen 2 Tagen ausgestellt!
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Wenn Ihre thailändische Verlobte geschieden ist und mit einem Ausländer verheiratet war, kann es sein, dass die Scheidung vorher von der Senatsverwaltung für Justiz in Berlin anerkannt werden muss. Das Verfahren kann ca. 3 bis 8 Wochen oder länger dauern. Anders als bei einer Scheidung mit einem Thailänder entfällt in der Regel dieses Anerkennungsverfahren!
3. PHASE: SENDUNG DES EHEFÄHIGKEITSZEUGNISSES U.A. AN DIE BOTSCHAFT PER MAIL
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Nach Erhalt des Ehefähigkeitszeugnisses senden Sie bitte das Ehefähigkeitszeugnis, die Reisepasskopien beider Verlobten und den ausgefüllten Fragenbogen vorher an die deutsche Botschaft in Bangkok per Mail: rk-130@bangk.auswaertiges-amt.de zur Vorbereitung der Konsularbescheinigung. Bearbeitungsdauer ca. 10 Arbeitstage!
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Eingangsbestätigungen werden nicht erteilt! Der/die deutsche Verlobte wird unaufgefordert per E-Mail informiert, wann die Konsularbescheinigung zur Abholung an der Botschaft bereit liegt.
4. PHASE: ABHOLUNG DER KONSULARBESCHEINIGUNG
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Gegen Vorlage des originalen Ehefähigkeitszeugnisses holen Sie dann bei der Botschaft in Bangkok die Konsularbescheinigung ab. Hierfür ist eine Terminbuchung erforderlich! Bitte beachten, dass Ihre deutsche Reisepasskopie ins Thailändische mit übersetzt und von der Botschaft ebenfalls beglaubigt werden muss!
TERMINBUCHUNG
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Einen Termin für die Abholung der Konsularbescheinigung am Schalter 14 in der Botschaft bitte rechtzeitig buchen!
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Zusätzliche Beglaubigung der Passübersetzung kann auch bei Abholung der Konsularbescheinigung am gleichen Schalter vorgenommen werden!
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Bevor Sie die Reise nach Thailand zwecks Eheschließung antreten, sollten Sie ausreichende Zeit mitbringen und vergessen Sie bitte nicht, das originale Ehefähigkeitszeugnis mitzubringen!
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Alle notwendigen Termine bei der Botschaft und beim Aussenministerium in Bangkok sind rechtzeitig zu buchen, damit Sie nicht unter dem Zeitdruck stehen!
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Unerwartete Änderungen und lange Wartezeiten seitens thailändischer Behörden und der Botschaft sind nicht ausgeschlossen!
ÜBERBEGLAUBIGUNG
Nach Erhalt der von der Botschaft ausgestellten Konsularbescheinigung müssen Sie zunächst
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die zweisprachige Konsularbescheinigung und
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die separate Übersetzung Ihrer beglaubigten Reisepasskopie beim Aussenministerium überbeglaubigen lassen
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Eine Online-Terminbuchung für die Überbeglaubigung beim Aussenministerium ist erforderlich!
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Bei Express-Überbeglaubigung erhalten Sie die Unterlagen am gleichen Tag (Vormittag einreichen und ca. 15.00 Uhr! abholen!)
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Bei Normal-Überbeglaubigung beträgt die Bearbeitungsdauer allerdings ca. 2 Arbeitstage!
Standesamt Bang Rak:
Um einen Termin für die Heirat beim Standesamt Bezirk Bang Rak zu bekommen, müssen Ihre Unterlagen vom Aussenministerium vorher überbeglaubigen lassen!
Andere Standesämter:
Nach der Überbeglaubigung des Aussenministeriums kann die Ehe landesweit geschlossen werden!