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Staatlich geprüfter und ermächtigter Übersetzer für die thailändische Sprache beim LG Hannover | Deutschland

EHESCHLIESSUNG
IN THAILAND
EHESCHLIESSUNG IN THAILAND
Bei uns erhalten Sie einwandfreie beglaubigte Übersetzungen für die Eheschließung in Thailand. Sie können gerne Ihre thailändischen Heiratsunterlagen nur übersetzen lassen oder unser Paketangebot in Anspruch nehmen.
Servicepaket für die heiRat in Thailand
Wenn Sie unser Servicepaket in Anspruch nehmen, kümmern wir uns um den gesamten Ablauf des Heiratsprozesses bis zur Erteilung des Visums
Das Paket beinhaltet folgende Leistungen:
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Übersetzung der Heiratspapiere
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Bei Geschiedenen: Heirats- und Scheidungsregister aller Vorehen!
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Legalisationsgebühren der eingereichten Dokumente
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Einreich- und Abholservice der Unterlagen in der Botschaft
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Beschaffung der Bescheinigung beim Zentralregister
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Online - Terminbuchung
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Ausfüllservice bei der Visumbeantragung
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Unterlagen sortieren

Wichtige Änderung ab dem 1. Juli 2026: Thailändische Urkunden müssen vor der Legalisation in der Botschaft zunächst durch das thailändische Außenministerium vorbeglaubigt werden.
VORGEHENSWEISE
ÜBERSETZUNG UND LEGALISATION IN THAILAND
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Übersetzung der Heiratspapiere der thailändischen Verlobten
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Legalisation der Heiratspapiere und Passbeglaubigung durch die deutsche Botschaft in Bangkok
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Versand der legalisierten Dokumente an den deutschen Verlobten nach Deutschland
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Lebt der deutsche Verlobte in Thailand oder im Ausland, muss er eine Person in Deutschland bevollmächtigen, das Ehefähigkeitszeugnis für ihn zu beantragen. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrem Standesamt in Deutschland, welche Unterlagen vom deutschen Verlobten benötigt werden.
BEANTRAGUNG DES EHEFÄHIGKEITSZEUGNISSES IN DEUTSCHLAND
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Ist Ihre thailändische Verlobte ledig, wird das Ehefähigkeitszeugnis sofort oder binnen 2 Tagen ausgestellt!
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Ist Ihre Verlobte jedoch geschieden und war mit einem Ausländer verheiratet, kann es sein, dass die Scheidung zuvor von der Senatsverwaltung für Justiz in Berlin anerkannt werden muss. Dieses Verfahren kann ca. 5 bis 8 Wochen oder länger dauern. Anders als bei einer Scheidung mit einem thailändischen Staatsangehörigen entfällt dieses Anerkennungsverfahren in der Regel!
BEANTRAGUNG DER KONSULARBESCHEINIGUNG BEI DER BOTSCHAFT
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Nach Erhalt des Ehefähigkeitszeugnisses senden Sie bitte das Ehefähigkeitszeugnis einfach per LINE, WhatsApp oder E-Mail, die Reisepasskopien beider Verlobten sowie den ausgefüllten Fragebogen vorab an uns zur Vorbereitung der Konsularbescheinigung.
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 10 Arbeitstage.

ABLAUF IN THAILAND
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Bevor Sie die Reise nach Thailand zur Eheschließung antreten, planen Sie bitte ausreichend Zeit ein und denken Sie daran, das Ehefähigkeitszeugnis im Original mitzubringen.
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Alle notwendigen Termine bei der Botschaft und beim Außenministerium in Bangkok sollten rechtzeitig gebucht werden, damit Sie nicht unter Zeitdruck geraten.
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Unerwartete Änderungen und lange Wartezeiten seitens thailändischer Behörden und der Botschaft sind nicht ausgeschlossen.



