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ภาษาไทย
Staatlich geprüfter und ermächtigter Übersetzer für die thailändische Sprache beim LG Hannover | Deutschland

HEIRATEN IN DÄNEMARK
DIE ALTERNATIVE
ONE-STOP-SERVICE
Hier finden Sie wichtige Informationen über unseren Service bei der Übersetzung dänischer Heiratsurkunde für die Namensänderung und Registrierung der Ehe in Thailand.
ÜBERSETZUNGEN
DÄNISCHE HEIRATSURKUNDE
EINREICHSERVICE
BEIM AUSSENMINISTERIUM
EXPRESSVERSAND
AN UNSEREN KUNDEN ZURÜCK
STANDESÄMTER IN DÄNEMARK
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Standesamt Sostrehuset, Christiansfeld
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Standesamt Aeroskobing
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Standesamt Stevn Towen Hall
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Standesamt Aabenraa
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Standesamt Esbjerg
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Standesamt Kopenhagen
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Standesamt Ribe
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Standesamt Tonder
WICHTIGER HINWEIS
Sollten Sie dennoch den Wunsch haben, in Dänemark standesamtlich zu heiraten, ist es wichtig, dass Ihr deutscher Lebenspartner sich zunächst an das für Sie infrage kommende Standesamt in Dänemark wendet.
Lassen Sie Ihre Dokumente bitte in englischer Sprache ausstellen und vom thailändischen Außenministerium in Bangkok beglaubigen. Anschließend erfolgt die Legalisation durch die dänische Botschaft in Bangkok.
Für die Einreichung der Unterlagen sowie für die Abholung ist eine Online-Terminbuchung erforderlich. Die Legalisationsdauer bei der Botschaft beträgt ca. 7–10 Arbeitstage.

SERVICE
VORBEREITUNG DER DOKUMENTE
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Service für die Einreichung der Unterlagen beim Aussenministerium + Gebühren: 3.600,- THB
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Service für die Einreichung der Unterlagen bei der Dänischen Botschaft in Bangkok + Gebühren: 8.500,- THB
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Versand der legalisierten Dokumente mit EMS an Kunden in Thailand zurück!
NACH DER HEIRAT IN DÄNEMARK
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Übersetzung der dänischen Heiratsurkunde durch unser Übersetzungsbüro in Bangkok
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Terminbuchung und Einreichservice beim thailändischen Aussenministerium in Bangkok, ca. 2 Arbeitstage!
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Versand der gesamten Unterlagen mit EMS an Kunden zurück!
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Paketpreis: 5.000,- THB

HEIRATSURKUNDE
Paare, die mit einem Besuchsvisum nach Deutschland eingereist und in Dänemark die Ehe geschlossen haben, erhalten von dem dänischen Standesamt eine mehrsprachige dänische Heiratsurkunde, die jedoch für die Verwendung im thailändischen Rechtsbereich und für die Registrierung der Ehe in Thailand folgende Beglaubigungen auf deren Rückseite beinhalten muss:
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Beglaubigung dänischer Heiratsurkunde durch das dänische Aussenministerium bzw. (Udenrigsministeriet) mit der dänischen APOSTILLE gem. Convention de La Haye du 5 October 1961
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Beglaubigung dänischer Heiratsurkunde durch die Königlich thailändische Botschaft in Kopenhagen
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Überbeglaubigung dänischer Heiratsurkunde (mit thailändischer Übersetzung) beim Aussenministerium in Bangkok
Es wird empfohlen, nach der Eheschließung in Dänemark bei dem für Sie zuständigen deutschen Standesamt einen Antrag auf Beurkundung Ihrer im Ausland geschlossenen Ehe im deutschen EHEREGISTER zu stellen. Danach erhalten Sie vom Standesamt eine deutsche Eheurkunde.





