
DEUTSCH
ภาษาไทย
Staatlich geprüfter und ermächtigter Übersetzer für die thailändische Sprache beim LG Hannover | Deutschland
UNSER SERVICE
Grundsätzlich muss die Geburt eines in Deutschland geborenen Kindes aus einer deutsch-thailändischen Ehe bei einer thailändischen Auslandsvertretung in Deutschland angezeigt werden. Alternativ haben die Eltern die Möglichkeit, die Geburtsanzeige in Thailand vorzunehmen.
EINREICHSERVICE
TERMINBUCHUNG
EXPRESSVERSAND
Damit das Kind die 13-stellige Personenkennziffer erhalten kann, muss ein Antrag auf Geburtsanzeige beim zuständigen Bezirksamt eingereicht werden. Wenn alles reibungslos verläuft, wird das Kind in das Hausregister (das blaue Hausheft) aufgenommen und erhält anschließend einen thailändischen Personalausweis.
Somit ist das Kind offiziell auch thailändische(r) Staatsangehörige(r) und kann danach einen thailändischen Reisepass beantragen.
Preise
SERVICE FÜR DEUTSCHE GEBURTSURKUNDE
-
Terminbuchung bei der Deutschen Botschaft in Bangkok
-
Übersetzung der deutschen Geburtsurkunde und Einreichung zur Beglaubigung bei der Botschaft
-
Einreichung zur Überbeglaubigung beim Aussenministerium
-
Insklusive Gebühren und Versand per EMS
5.500,- THB
UNTERLAGEN
-
Eine deutsche Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Geburtseintrag im Original!
-
Passkopie des Kindes mit Beglaubigung durch die Deutsche Botschaft und Überbeglaubigung durch das Außenministerium
-
Eine Kopie des thailändischen Personalausweises der Kindesmutter
-
Jeweils eine Passkopie der Kindeseltern
-
Gegenbenfalls eine Kopie der Heiratsurkunde der Kindeseltern
-
Gegenbenfalls die Sterbeurkunde eines Elternteils




