
DEUTSCH
ภาษาไทย
Staatlich geprüfter und ermächtigter Übersetzer für die thailändische Sprache beim LG Hannover | Deutschland

VISA-SERVICE
EHESCHLIESSUNG | KINDERNACHZUG
SERVICE UND GEBÜHREN
EINREICHSERVICE
Aussenministerium und Botschaft
ÜBERSETZUNGEN
GEBÜHREN BEI DER BOTSCHAFT
Preis 900,- THB pro Seite
3.100,- THB pro Dokument
DOKUMENTE
Unterlagen des/der thailändischen Verlobten:
-
Reisepasskopie
-
Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung
-
Hausregisterauszug (Thor. Ror. 14/1)
-
Familienstandsbescheinigung
-
ggf. Vornamensänderungsurkunde
-
ggf. Familiennamensänderung
Bei Geschiedenen oder Verwitweten zusätzlich:
-
Heiratsregister Kor.Ror. 2
-
Scheidungsurkunde
-
Scheidungsregister
-
ggf. Sterbeurkunde des/r früheren Ehegatten
PAKETPREIS
EHESCHLIESSUNG IN ÖSTERREICH
Wenn Sie ledig sind und keine Namensänderung haben...
-
Paketpreis: 18.500,- THB
-
Übersetzungen der 3 Dokumente (Geburtsurkunde, Hausregisterauszug und Familienstandsbescheinigung)
-
Einreichservice bei MFA und Botschaft in Bangkok
-
Alle anfallenden Gebühren sind inbegriffen
Bei Geschiedenen erhöhen sich der Gesamtpreis und die Gebühren nach Anzahl der hinzukommenden Dokumente!
Alle Dokumente sind in thailändischer Sprache auszustellen!

Preise
900,- THB/Seite
-
Eine beglaubigte Übersetzung bei Standard-Dokumenten, z.B. Heiratspapiere u.a.
-
Bei juristischen Texten je nach Schwierigkeitsgrad und Umfang des Inhalts: Preis nach Vereinbarung
-
Bei Schulzeugnissen je nach Umfang des Inhalts: Preis nach Vereinbarung
HEIRAT IN THAILAND
Für die Eheschließung in Thailand müssen Sie Ihr östereichisches Ehefähigkeitszeugnis im Original mitbringen und bei der österreichischen Botschaft in Bangkok vorlegen. Sie erhalten die sogenannte Konsularbescheinigung in Englisch!
Gleichzeitig lassen Sie bitte auch Ihre österreichische Passkopie mit beglaubigen!
Die Konsularbescheinigung und Ihre beglaubigte Passkopie sind ins Thailändische zu übersetzen und beim Aussenministerium in Bangkok zu überbeglabigen. Diesen Ablauf können wir für Sie erledigen!
ÜBERSETZUNGEN
ÜBERBEGLAUBIGUNG
KONSULARBESCHEINIGUNG UND PASSKOPIE
AUSSENMINISTERIUM IN BANGKOK
KINDERNACHZUG
MIT DEM D-VISUM FÜR 180 TAGE
Wir helfen Ihnen gern bei dem gesamten Ablauf für die Beantragung eines Kindernachzugsvisums für Österreich
-
Übersetzung der Unterlagen des Kindes
-
Einreichservice der Dokumente beim Aussenministerium und bei der Österreichischen Botschaft in Bangkok!
-
Terminbuchung des D-VISUMS für 180 Tage
-
Ausfüllservice beim D-VISUM für 180 Tage und Vorbereitung der Unterlagen
-
Auslandskrankenversicherung für 180 Tage
-
Flugticket für Hin- und Rückflug
REGISTRIERUNG DER EHE
-
Übersetzung der österreichischen Heiratsurkunde durch unser Büro! Sende uns bitte das Original zu. Keine Vorbeglaubung durch Behörden und thailändische Botschaft in Österreich erforderlich!
-
Terminbuchung und Einreichservice: Beglaubigungsgebühren bei der österreichischen Botschaft und beim thailändischen Aussenministeriums in Bangkok
-
Versand der gesamten Unterlagen mit EMS an Ihre thailändische Anschrift!
FÜHRUNGSZEUGNIS
Wir können ein thailändisches polizeiliches Führungszeugnis in Bangkok für Sie beantragen. Bei Express-Service beträgt die Bearbeitungsdauer ungefähr eine Woche!