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ภาษาไทย
Staatlich geprüfter und ermächtigter Übersetzer für die thailändische Sprache beim LG Hannover | Deutschland

VATERSCHAFTSANERKENNUNG
IN DER BOTSCHAFT BANGKOK
EINREICHSERVICE
Wir fertigen beglaubigte Übersetzungen für die Vaterschaftsanerkennung in der deutschen Botschaft in Bangkok. Die Unterlagen der Kindesmutter können zur Vorbereitung per Mail oder Line an uns gesandt werden.
01
Übersetzung
Dokumente der ledigen Kindesmutter:
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Reisepass
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Geburtsurkunde
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Hausregisterauszug
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Ledigkeitsbescheinigung
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Bescheinigung vom Zentralregisteramt in Bangkok
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ggf. Namensänderungen
Bei geschiedener Kindesmutter: zusätzlich
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Heiratsregister Khor. Ror. 2
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Scheidungsregister Khor. Ror. 6
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Scheidungsurkunde Khor. Ror. 7
Ist das Kind bereits geboren: zusätzlich
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Geburtsurkunde des Kindes
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Hausregisterauszug
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ggf. Namensänderungen
Bei verheirateten Kindeseltern: zusätzlich
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Heiratsurkunde Khor. Ror. 3
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Heiratsregister Khor. Ror. 2
Bei Schwangeren: zusätzlich
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Ärztliches Attest in englischer Sprache! Aus dem Attest muss hervorgehen: Voraussichtlicher Entbindungstermin und Angaben über die Schwangerschaftswoche!
Dokumente des Kindesvaters:
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Deutsche Geburtsurkunde im Original
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Deutsche Reisepasskopie
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Eintragung der Vaterschaft, ausgestellt vom Standesamt in der Gemeinde in Deutschland, wenn der Kindesvater am Tag des Beurkundungstermins in Bangkok nicht kommen kann.
Einreichservice
Abgabe der Unterlagen bei der Botschaft:
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Einreichung der gesamten Unterlagen samt Übersetzungen zwecks Vorbereitung eines Beurkundungstermins bei der Botschaft in Bangkok
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Bearbeitungsdauer: ca. bis zu 3 Wochen
02
03
Beurkundungstermin
Wenn das Kind bereits geboren ist:
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Alle beteiligten Personen sind am Tag des Beurkundungstermins zwecks Eintragung der Vaterschaft in der Botschaft zu erscheinen.
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Originaldokumente samt Übersetzungen sind mitzubringen.
Bei Schwangeren und wenn der Kindesvater nicht anwesend sein kann:
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Vorlage der originalen Eintragung der Vaterschaft, ausgestellt vom Standesamt in der Gemeinde in Deutschland
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Nach der Vaterschaftsanerkennung kann der Antrag auf ein Visum für die Familienzusammenführung sofort gestellt werden. Die Beibringung eines Zertifikats A1 ist in diesem Fall nicht erforderlich!
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Sollte die Eheschließung vor der Entbindung in Deutschland stattfinden, sind alle für die Vaterschaftsanerkennung verwendeten Dokumente vorher zu legalisieren!
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Ist das Kind bereits in Thailand geboren, so es die thailändische Geburtsurkunde vor der Visumbeantragung zur Familienzusammenführung zu legalisieren!
WICHTIGER HINWEIS
ENTBINDUNG IN DEUTSCHLAND
Krankenkasse
Falls Sie und Ihre thailändische Freundin vorhaben, das Kind in Deutschland zur Welt zu bringen, ist folgender Punkt zu beachten: Nach unserer Erfahrung mit den bisherigen Kunden werden die Entbindungskosten von der innerdeutschen Krankenkasse des anerkennenden Vaters nicht übernommen. Bei pränataler Anerkennung der Vaterschaft reicht es nicht aus. Es wird daher empfohlen, die Ehe vor der Geburt des Kindes in Deutschland zu schließen, damit die Entbindungskosten von der zuständigen Krankenkasse getragen werden können.
GEBURT IN THAILAND
Staatsangehörigkeit des Kindes
Ein in Thailand geborenes Kind erwirbt automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn seine Mutter deutsche Staatsangehörige ist. Ist der Vater deutscher Staatsangehöriger, so bekommt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit nur dann automatisch, wenn die Eltern bei Geburt miteinander verheiratet waren.
Sind die Eltern aber nicht miteinander verheiratet, ist vorher eine Anerkennnung der Vaterschaft durchzuführen, selbst wenn der Name des Vaters in die thailändische Geburtsurkunde eingetragen wurde.
Haben die Eltern nach Geburt des Kindes geheiratet, erhält das Kind nur dann durch die Eheschließung die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn die Eheschließung in Thailand erfolgt ist, das Kind im Heiratsprotokoll aufgeführt wird und der Ehemann auch als Vater in die thailändische Geburtsurkunde des Kindes eingetragen wurde.
In allen anderen Fällen ist die Vaterschaftsanerkennung nach deutschem oder thailändischem Recht notwendig! Sollte der deutsche Elternteil nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren worden sein, erhält das Kind nur die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn die Geburt des Kindes vor Vollendung des ersten Lebensjahres bei der Botschaft angezeigt wird.
NAMENSFÜHRUNG
des geborenen Kindes
Bei der Beantragung eines deutschen Passes für das Neugeborene kommt das deutsche Recht bei der Namensführung des Kindes zur Anwendung.
Führen die miteinander verheirateten Eltern bei der Geburt des Kindes einen gemeinsamen Ehenamen, bekommt das Kind diesen Namen als Familiennamen.
Haben die miteinander verheirateten Eltern bei der Geburts des Kindes keinen gemeinsamen Ehenamen, so muss vorher eine gesonannte Namenserklärung oder Geburtsanzeige für das Kind abgegeben werden.
Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind, führt das Kind nach deutschem Recht den Familiennamen der Mutter, selbst wenn ein anderer Name in der thailändischen Geburtsurkunde des Kindes eingetragen wurde.