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ภาษาไทย
Staatlich geprüfter und ermächtigter Übersetzer für die thailändische Sprache beim LG Hannover | Deutschland
REGISTRIERUNG DER EHE
IN THAILAND
UNSER SERVICE
One-Stop-Service
Die folgenden Abläufe beziehen sich lediglich auf unsere Dienstleistungen: Beglaubigte Übersetzung der österreichischen Heiratsurkunde, Beglaubigung und Überbeglaubigung bei der österreichischen Botschaft und beim thailändischen Aussenministerium in Bangkok mit Versand per EMS an die thailändische Anschrift der Urkundeninhaberin.
01
ÜBERSETZUNG
der internationalen Heiratsurkunde:
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Bringen Sie bitte Ihre österreichischen mehrsprachigen Heiratsurkunde im Original mit oder Sie senden uns die Urkunde vorher zur Vorbereitung per Post zu.
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Eine Reisepasskopie der thailändischen Ehepartnerin und deren Ehegatten
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Eine Kopie des thailändischen ID-Ausweises
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Vollmacht nicht erforderlich!
BEGLAUBIGUNG
bei der österreichischen Botschaft in Bangkok:
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Terminbuchung!
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Einreichung der Übersetzung der österreichischen Heiratsurkunde zwecks Beglaubigung bei der österreichischen Botschaft
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Bearbeitungsdauer: 1 Tag
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03
ÜBERBEGLAUBIGUNG
beim thailändischen Aussenministerium in Bangkok:
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Terminbuchung!
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Einreichung der beglaubigten Übersetzung der Heiratsurkunde zwecks Überbeglaubigung beim thailändischen Aussenministerium in Bangkok
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Versand an die thailändische Anschrift der Ehepartnerin
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Bearbeitungsdauer 2 Tage
REGISTRIERUNG DER EHE
beim thailändischen Bezirksamt der thailändischen Ehepartnerin:
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Einreichung der Übersetzung der Heiratsurkunde beim Bezirksamt der Ehepartnerin, um die Ehe registrieren zu lassen.
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Das Bezirksamt stellt das Familienstandsregister Khor. Ror. 22 über die Eheschließung, eine neue ID-Karte, eine Urkunde über die Namensänderung (Chor. 5) für sie aus.
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Danach können Sie einen neuen Reisepass mit dem neuen Namen beantragen.
04
WICHTIGER HINWEIS!
Die Registrierung der Ehe ist von der Urkundeninhaberin in ihrem Wohnort selbst durchzuführen. Sollte Ihr Bezirksamt hartknäckig eine Übersetzung des österreichischen Reisepasses des Ehegatten verlangen, handelt es sich hier um eine Unwissenheit des dortigen Beamten!
Denn, bei der Registrierung der Ehe bedarf es keiner zusätzlichen Übersetzung des Reisepasses des Ehegatten! Wenn solche unglückliche Situation eintritt, fordern Sie bitte Ihre ganzen Unterlagen stillschweigend zurück und gehen zu einem anderen Bezirksamt hin, wo es kein derartiges Problem gibt.
Nach der erfolgreichen Registrierung der Ehe bekommen Sie dann das Familienstandsregister (Khor. Ror. 22) ausgestellt. Mit diesem Dokument gehen Sie erneut zum Bezirksamt Ihres Wohnortes und beantragen nun eine neue ID!
Die Registrierung der Ehe kann landesweit in jedem Bezirksamt in Thailand vorgenommen werden. Allerdings kann nur ein neuer Personalausweis im Bezirkamt beantragt werden, in dem die Urkundeninhaberin ihren Wohnsitz hat.
Bei ausländischen Familiennamen mit Umlauten wie Ü, Ö und Ä oder bei dem speziellen konsonanten ß ist zu beachten, dass die Umlauten (Ü=UE, Ö=OE und Ä=AE oder ß=SS) im thailändischen Reisepass richtig übertragen werden, wie z.B.
MÜLLER = MUELLER und nicht MULLER!
WÖRMANN = WOERMANN und nicht WORMANN!
HÄßLER = HAESSLER und nicht HASSLER!
SERVICE
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Übersetzung der österreichischen Heiratsurkunde durch unser Übersetzungsbüro in Bangkok
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Terminbuchung und Einreichservice: Beglaubigungsgebühren bei der österreichischen Botschaft und beim thailändischen Aussenministeriums in Bangkok
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Versand der gesamten Unterlagen mit EMS an Ihre thailändische Anschrift!