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Staatlich geprüfter und ermächtigter Übersetzer für die thailändische Sprache beim LG Hannover | Deutschland

VISUM ZUM EHEGATTENNACHZUG
nach Deutschland
EHEGATTENNACHZUG
Nach der Eheschließung und der Namensänderung kann ein Visum zum Ehegattennachzug bei VFS Global Chamchuri Square in Bangkok beantragt werden.
01
Nach der Eheschließung
Übersetzung und Legalisation:
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Thailändische Heiratsurkunde Khor. Ror. 3 und thailändisches Heiratsregister Khor. Ror. 2 (wenn Sie in Thailand geheiratet haben!)
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oder deutsche Eheurkunde, falls Sie mit einem Besuchsvisum in Deutschland geheiratet haben! (Keine Legalisation erforderlich!)
02
Termin und Visumantrag
Vorbereitung der Unterlagen:
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Reisepass und ggf. bisherige Reisepässe
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Zertifikat A1
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Legalisierte Heiratsurkunde und deren Heiratsregister samt Übersetzungen oder deutsche Eheurkunde oder dänische Heiratsurkunde
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Kopie des Reisepasses des Ehemannes
-
ggf. Aufenthaltstitel-Karte bei ausländischem Ehepartner
Visa-Anträge zur Familienzusammenführung sind bei VFS Global im Chamchuri Square einzureichen – nur 2–3 Gehminuten von unserem Büro entfernt!
Ab sofort ist die VFS-Servicegebühr in Höhe von ca. 1.400 THB bei der Terminbuchung über das Online-Terminbuchungssystem zu entrichten.
Bei der Beantragung eines nationalen Visums zum Ehegattennachzug ist grundsätzlich das A1-Zertifikat vorzulegen.
Bei der Beantragung des Visums fällt keine Visumgebühr an, sofern Ihr Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

BEARBEITUNGSDAUER DES VISUMANTRAGS
Die Bearbeitungsdauer für ein nationales Visum beträgt in der Regel zwei bis drei Monate.
Ihr Antrag auf ein nationales Visum wird an die Ausländerbehörde Ihres künftigen Wohnsitzes in Deutschland weitergeleitet.
Nach der Prüfung des Antrags informiert die zuständige Ausländerbehörde die Botschaft über das Ergebnis. Anschließend kann die Botschaft abschließend über Ihren Antrag entscheiden.
EHE IN DÄNEMARK GESCHLOSSEN
Die dänische Heiratsurkunde ist im Original vorzulegen; eine Legalisation dieser Urkunde ist nicht erforderlich.
Das Visum zum Ehegattennachzug kann sofort nach der Rückkehr aus Deutschland beantragt werden, sofern die thailändische Ehepartnerin ihren Familiennamen und die Anrede beibehält.



