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Staatlich geprüfter und ermächtigter Übersetzer für die thailändische Sprache beim LG Hannover | Deutschland
VISUM ZUM EHEGATTENNACHZUG
nach Deutschland
EHEGATTENNACHZUG
Nach der Eheschließung und Namensänderung kann ein Visum zum Ehegattennachzug bei VFS Global Chamchuri Square in Bangkok beantragt werden.
01
Nach der Eheschließung
Übersetzung und Legalisation:
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Thailändische Heiratsurkunde Khor. Ror. 3 und thailändisches Heiratsregister Khor. Ror. 2 (wenn Sie in Thailand geheiratet haben!)
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oder deutsche Eheurkunde, falls Sie mit einem Besuchsvisum in Deutschland geheiratet haben! (Keine Legalisation erforderlich!)
02
Termin und Visumantrag
Vorbereitung der Unterlagen:
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Reisepass und ggf. bisherige Reisepässe
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Zertifikat A1
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Legalisierte Heiratsurkunde und deren Heiratsregister samt Übersetzungen oder deutsche Eheurkunde oder dänische Heiratsurkunde
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Kopie des Reisepasses des Ehemannes
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ggf. Aufenthaltstitel-Karte bei ausländischem Ehepartner
Visa-Anträge zur Familienzusammenführung sind bei VFS Global in Chamchuri Square einzureichen! Nur 2-3 Fußminuten von unserem Büro entfernt!"
Ab sofort ist die VFS-Servicegebühr in Höhe von ca. 1400.- THB bei der Terminbuchung über das Terminbuchungssystem zu entrichten!
Bei der Beantragung eines Visums zum Ehegattensnachzug ist grundsätzlich das A1-Zertifikat im Original vorzulegen!
Sie zahlen bei der Visumbeantragung keine Visumgebühr, wenn Ihr Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt!
BEARBEITUNGSDAUER DES VISUMSANTRAGES
Die Bearbeitungsdauer für ein nationales Visum beträgt in der Regel zwei bis drei Monate.
Ihr Antrag auf ein Nationales Visum wird an die Ausländerbehörde des künftigen Wohnsitzes in Deutschland weitergeleitet.
Nach Überprüfung des Antrages teilt die zuständige Ausländerbehörde der Botschaft das Ergebnis mit. Danach kann die Botschaft abschließend über Ihren Antrag entscheiden.
WENN SIE IN DÄNEMARK DIE EHE GESCHLOSSEN HABEN!
Die dänische Heiratsurkunde ist im Original vorzulegen! Die Legalisation dieser Heiratsurkunde entfällt!
Das Visum zum Ehegattennachzug kann sofort nach der Rückkehr aus Deutschland beantragt werden, sofern die thailändische Ehepartnerin ihren Familiennamen und die Anrede beibehält!
Allerdings muss die in Dänemark geschlossene Ehe in Thailand auf alle Fälle registriert werden, ob die Ehepartnerin den Familiennamen und deren Anrede ändern möchte oder nicht!
VISUM ZUM EHEGATTENNACHZUG
Sollten Sie mit einem Besuchsvisum nach Deutschland eingereist und in Dänemark geheiratet haben und nach Thailand zurückgekehrt sind, können Sie nach der Registrierung Ihrer Ehe das Visum zum Ehegattennachzug bei VFS Global Chamchuri Square in Bangkok beantragen.
Trotz der erfolgten Heirat in Deutschland oder Dänemark kann das Besuchsvisum in der Regel nicht in ein dauerhaftes Visum "umgewandelt" werden. Es liegt im Ermessen der örtlichen Ausländerbehörde!