Beantragung eines nationalen Visums
Visum für langfristige Aufenthalte in Deutschland: Nach erfolgter Eheschließung beim Standesamt Bezirk Bang Rak oder bei anderen Standesämtern kann Ihre thailändische Ehefrau bei der deutschen Botschaft in Bangkok einen Antrag auf Ehegattennachzugsvisum stellen. Der Sprachnachweis Zertifikat A1 und die legalisierte Heiratsurkunde und
deren Heiratsprotokoll sind mitzubringen.
01
Nach der Eheschließung
Übersetzung und Legalisation:
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Heiratsurkunde Khor. Ror. 3
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Heiratsregister Khor. Ror. 2
Namensführung
02
Annahme des Familiennamens des Mannes:
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Der Personalausweis der thailändischen Ehefrau ist im Bezirksamt des Wohnortes der Frau zu erneuern.
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ggf. Änderung der Anrede "Frau" oder "Fräulein"
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Danach ist ebenfalls ein neuer Reisepass mit dem neuen Namen zu beantragen.
03
Termin und Visumantrag
Vorbereitung der Unterlagen:
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Reisepass und Lichtbild
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Ausgefüllter Antragsformular
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Zertifikat A1
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Legalisierte Heiratsurkunde und deren Heiratsregister samt Übersetzungen
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Kopie des Reisepasses des Ehemannes
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ggf. Aufenthaltstitel-Karte
VISUMABHOLUNG
01 Reisepass
02 Flugticket oder Flugbuchung
Sie werden von der Visastelle telefonisch benachrichtigt, sobald das Visum abholbereit ist. Montags bis donnerstags kann das Visum am Frühmorgen ab 8:30 Uhr in der Botschaft abgeholt werden.
KEIN NACHWEIS DES ZERTIFIKATS A1
wenn der Ehepartner Nicht-Deutscher und Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union ist.