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Gesetze nachlesen

EINBÜRGERUNG
IN DIE DEUTSCHE STAATSBÜRGERSCHAFT

ABLAUF DER EINBÜRGERUNG

Thailändische Staatsangehörige können sich einbürgern lassen. In den meisten Fällen verlangt die zuständige Einbürgerungsbehörde in Deutschland die Übersetzung der Geburtsurkunde mit dem Legalisationsvermerk der Deutschen Botschaft in Bangkok.

EINREICHSERVICE

TERMINBUCHUNG

EXPRESSVERSAND

Berliner Fernsehturm

EINBÜRGERUNG

  • Grundsätzlich verlangt die Einbürgerungsbehörde in Deutschland eine legalisierte Geburtsurkunde aus Thailand und ggf. Namensänderung(en) 

  • Falls Sie Ihre originale thailändische Geburtsurkunde nicht mehr haben, können wir für Sie einen Auszug der Geburtsurkunde besorgen und bei der Botschaft in Bangkok legalisieren lassen.

  • Bitte beachten, dass laminierte originale Geburtsurkunde nicht legalisiert werden kann! Ein Auszug ist daher neu zu beantragen!  

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