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Staatlich geprüfter und ermächtigter Übersetzer für die thailändische Sprache beim LG Hannover | Deutschland

KINDERNACHZUG
nach Deutschland
VISUM FÜR KINDERNACHZUG
Unser Service umfasst die Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen für die Beantragung eines nationalen Visums zum Nachzug des thailändischen Kindes zu der in Deutschland lebenden Mutter.
Möchten Sie die minderjährigen Kinder Ihrer thailändischen Ehepartnerin nach Deutschland nachholen, müssen zunächst die erforderlichen Dokumente der Kinder bei der Deutschen Botschaft in Bangkok legalisiert werden. Anschließend kann dort ein Antrag auf ein Kindernachzugsvisum gestellt werden.
In der Regel stellt die Kindesmutter diesen Antrag für ihre minderjährigen Kinder selbst. Ist sie jedoch verhindert, kann sie eine andere Person – beispielsweise einen Verwandten oder unseren Mitarbeiter – bevollmächtigen, den Visumantrag für sie einzureichen.
Wir übersetzen die benötigten Dokumente und reichen sie zur Legalisation bei der Deutschen Botschaft in Bangkok ein. Nach Abschluss des Legalisationsverfahrens buchen wir einen Termin zur Beantragung des Visums zum Nachzug des Kindes zur Mutter.
Das/die Kind(er) muss/müssen am Tag der Visumbeantragung persönlich erscheinen, um die Fingerabdrücke am Schalter der Visastelle abzugeben.
Vorzulegende Dokumemte des Kindes:
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Reisepass des Kindes im Original
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Geburtsurkunde des Kindes
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Hausregisterauszug Thor. Ror. 14/1
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Sorgerechtsbescheinigung, ausgestellt vom Bezirksamt der Kindesmutter (nicht älter als 6 Monate!) Ist die Kindesmutter geschieden, ist das Scheidungsregister oder Scheidungsurteil vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass sie das alleinige Sorgerecht ausübt.
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ggf. Namensänderung(en)
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Ist der Kindesvater bereits gestorben, ersetzt dessen Sterbeurkunde die Sorgerechtsbescheinigung!
ACHTUNG!
Übt der Vater nach der Scheidung das alleinige Sorgerecht für das Kind aus und möchte die Kindesmutter dieses Kind nach Deutschland nachholen, ist ein gerichtlicher Beschluss erforderlich. In diesem Fall muss das Sorgerecht vom Vater auf die Mutter übertragen werden.
Es ist sehr wichtig, dass aus dem Erörterungsbericht oder dem Gerichtsbeschluss eindeutig hervorgeht, dass das Kind beim Anhörungstermin anwesend war und den Wunsch geäußert hat, künftig bei seiner Mutter in Deutschland leben zu wollen.
Vorzulegende Unterlagen der Kindesmutter:
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Reisepasskopie von der Kindesmutter und von deren Ehemann
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Kopie der Aufenthaltstitel-Karte der Kindesmutter
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ggf. Namensänderung(en) der Kindesmutter
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Kopie der Heiratsurkunde
VISAGEBÜHR FÜR DIE BOTSCHAFT
(bei Kindern unter 17 Jahren)
ca. 1.500,- THB
SERVICEGEBÜHR FÜR VFS BANGKOK
ist bei der Terminbuchung sofort fällig!
ca. 1.400,- THB
VOLLMACHT
Legalisation von Dokumenten
Ist die Kindesmutter in Deutschland, kann sie uns beauftragen, die Unterlagen des Kindes bei der Deutschen Botschaft in Bangkok zur Legalisation einzureichen und das Visum für das Kind zu beantragen.
Passbeantragung für das Kind
Wenn das Kind noch keinen thailändischen Reisepass besitzt, kann die in Deutschland lebende Kindesmutter eine Person in Thailand bevollmächtigen, einen Reisepass für das Kind bei der thailändischen Passbehörde zu beantragen.
Die Vollmacht muss bei der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin oder beim Königlich Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt oder München beglaubigt werden.
Beschaffung der Unterlagen
Sollten einige Dokumente des Kindes noch fehlen, kann die Kindesmutter eine Person in Thailand bevollmächtigen, diese fehlenden Unterlagen bei den thailändischen Behörden zu beschaffen.
Die Vollmacht muss ebenfalls bei der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin oder beim Königlich Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt oder München beglaubigt werden.
WICHTIGER HINWEIS
KINDER AB 16
Zertifikat C1
Minderjährige Kinder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen in der Regel bei der Beantragung eines Visums zum Kindernachzug das Zertifikat C1 nachweisen.
Um zusätzliche Belastungen beim Deutschlernen für die Kinder zu vermeiden, ist es daher äußerst wichtig, das Visum rechtzeitig – also vor Vollendung des 16. Lebensjahres – bei der Deutschen Botschaft in Bangkok zu beantragen.
SORGERECHT
Nur 6 Monate gültig!
Die vom Bezirksamt ausgestellte Sorgerechtsbescheinigung zum Zweck der Beantragung eines Kindernachzugsvisums ist nur 6 Monate gültig. Das thailändische Scheidungsregister mit dem entsprechenden Sorgerechtsvermerk ist dagegen unbefristet gültig.
Bei gerichtlicher Entscheidung über das Sorgerecht sind das Gerichtsurteil, die Rechtskraftbescheinigung sowie zusätzlich ein Erörterungsbericht einzureichen.
Aus diesem Bericht muss hervorgehen, dass Ihr minderjähriges Kind bei der Anhörung anwesend war und den Wunsch geäußert hat, künftig mit der Mutter in Deutschland zusammenleben zu wollen.

BEARBEITUNGSDAUER DES VISUMSANTRAGS
Die Bearbeitungsdauer für ein nationales Visum beträgt in der Regel zwei bis drei Monate.
Ihr Antrag auf ein nationales Visum wird an die Ausländerbehörde des künftigen Wohnsitzes in Deutschland weitergeleitet.
Nach Prüfung des Antrags teilt die zuständige Ausländerbehörde der Botschaft das Ergebnis mit. Anschließend kann die Botschaft abschließend über Ihren Antrag entscheiden.
In dringenden Fällen kontaktieren Sie bitte die Visastelle unter:
visa@bangk.auswaertiges-amt.de
Bitte geben Sie bei Rückfragen per E-Mail stets Ihren Namen und Ihre Reisepassnummer an.



