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Staatlich geprüfter und ermächtigter Übersetzer für die thailändische Sprache beim LG Hannover | Deutschland

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EHESCHLIESSUNG MIT SCHWEIZER
ANERKANNTER ÜBERSETZER
Schweizerische Botschaft
Bangkok
Aussenministerium
Bangkok
Deutsche Botschaft
Bangkok

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Bangkok
Thailändische Botschaft
und Konsulate
UNSER SERVICE
BEGLAUBIGUNG
Aussenministerium in Bangkok
Wir können die Heiratspapiere Ihrer thailändischen Verlobten beim thailändischen Außenministerium in Bangkok zur Beglaubigung einreichen.
ÜBERSETZUNGEN
deutsch-thailändisch-deutsch
Wir können die vom thailändischen Außenministerium beglaubigten Heiratspapiere Ihrer thailändischen Verlobten für Sie übersetzen.
BEGLAUBIGUNG
durch die schweizerische Botschaft
Wir können leider keine Dokumente bei der Schweizer Botschaft in Bangkok einreichen. Alle von Ihnen vorbereiteten Dokumente samt Übersetzungen müssen vom jeweiligen Urkundeninhaber bzw. der Urkundeninhaberin selbst eingereicht werden.
Preise
900,- THB/Seite
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Eine beglaubigte Übersetzung von Standard-Dokumenten, z. B. Heiratspapieren, Passkopie etc. ist möglich.
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Bei juristischen Texten erfolgt die Preisbestimmung je nach Schwierigkeitsgrad und Umfang nach Vereinbarung.
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Bei Schulzeugnissen richtet sich der Preis ebenfalls nach Umfang des Inhalts und erfolgt nach Vereinbarung.
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Beschaffung der notwendigen (fehlenden) Dokumente
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Einreichung der Dokumente beim Außenministerium in Bangkok
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Danach können Sie Ihre Unterlagen bei der Schweizer Botschaft in Bangkok selbst einreichen und die dort anfallende Gebühr entrichten.
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Für die Vorbereitung der Heirat bei der Schweizer Botschaft in Bangkok zahlen Sie eine einmalige Gebühr dort.
HEIRATSDOKUMENTE
Unterlagen des/der thailändischen Verlobten:
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Thailändische Reisepasskopie oder Identitätskarte
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Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung
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Hausregisterauszug (Thor. Ror. 14/1)
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Familienstandsbescheinigung vom Bezirksamt
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Namensänderungsurkunde(n), falls vorhanden
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Bescheinigung vom Zentralregisteramt in Bangkok
Bei Geschiedenen oder Verwitweten zusätzlich:
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falls geschieden, Scheidungsregisterauszug Khor. Ror. 6
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falls verwitwet, Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
Alle Dokumente sind in thailändischer Sprache vorzulegen!
HEIRAT IN THAILAND
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Eine Ehe in Thailand kann bei jedem thailändischen Bezirksamt geschlossen werden. Damit ein Schweizer Bürger in Thailand die Ehe schliessen kann, muss er eine „Marriage Application" vorlegen, die in die thailändische Sprache übersetzt und vom thailändischen Außenministerium in Bangkok überbeglaubigt sein muss.
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Dieses Dokument wird vom Regionalen Konsularcenter auf Grundlage eines Ehefähigkeitszeugnisses ausgestellt, das zuvor in der Schweiz zu beantragen ist!
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UNTERLAGEN: Die Originalurkunden und Dokumente sind vom in Thailand wohnhaften Partner persönlich beim Regionalen Konsularcenter nach vorheriger Terminvereinbarung einzureichen. Dokumente, die nur einmal ausgestellt werden (zum Beispiel Geburtsurkunden), werden unmittelbar nach der Vorlage wieder zurückgegeben.
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BEGLAUBIGUNG: Alle thailändischen Dokumente und Bescheinigungen müssen vom thailändischen Aussenministerium legalisiert werden. Kopien von Pässen und Personalausweisen müssen nicht legalisiert werden.
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GEBÜHREN: Bei der persönlichen Vorsprache sind Gebühren in Höhe von etwa CHF 700.00, zahlbar in THB, zu entrichten. Eine genaue und abschließende Abrechnung erfolgt am Ende des Verfahrens bei der Ausstellung der „Marriage Application“.
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BEARBEITUNGSDAUER: Alle eingereichten Dokumente und Urkunden werden vom Regionalen Konsularcenter an das zuständige Zivilstandsamt weitergeleitet. Die Bearbeitungsdauer für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beträgt in der Regel etwa zwei bis drei Monate. Sobald das Regionale Konsularcenter das Ehefähigkeitszeugnis vom zuständigen Zivilstandsamt in der Schweiz erhalten hat, stellt es die „Marriage Application“ in englischer Sprache aus. Dieses Dokument muss in die thailändische Sprache übersetzt und anschließend vom thailändischen Außenministerium überbeglaubigt werden.
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EHESCHLIESSUNG: Nach der Eheschliessung ist dem Regionalen Konsularcenter ein vom Aussenministerium beglaubigter Eheregisterauszug (Khor. Ror. 2) mit Übersetzung einzureichen. Dieser Auszug muss in jedem Fall verlangt werden. Die farbig umrahmte Heiratsurkunde wird nicht benötigt. Die Wartefrist für den Nachtrag der Heirat beträgt mindestens zwei Monate.
Erläuterung: Das Regionale Konsularcenter der Schweiz ist eine konsularische Dienststelle, die sich in der Schweizer Botschaft befindet.



