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Richter und Hammer

REGISTRIERUNG DER SCHEIDUNG

IN THAILAND

UNSER SERVICE

One-Stop-Service

Übersetzung des Scheidungsurteils, Beglaubigung bei der deutschen Botschaft und Überbeglaubigung beim thailändischen Aussenministerium in Bangkok mit Versand per EMS an die thailändische Anschrift der Urkundeninhaberin. 

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ÜBERSETZUNG

des Scheidungsurteils aus Deutschland:

  1. Bringen Sie bitte Ihr deutsches Schedungsurteils im Original mit oder Sie senden uns einfach das Urteil zur Vorbereitung per Post 1 - 2 Monate im Voraus zu!

  2. Eine thailändische Reisepasskopie 

  3. Eine Kopie des thailändischen ID-Ausweises

  4. Vollmacht nicht erforderlich!

BEGLAUBIGUNG

bei der deutschen Botschaft in Bangkok:

  1. Terminbuchung! 

  2. Einreichung des Scheidungsurteils mit thailändischer Übersetzung zwecks Beglaubigung bei der deutschen Botschaft

  3. Bearbeitungsdauer: 1 Tag 

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ÜBERBEGLAUBIGUNG

beim thailändischen Aussenministerium in Bangkok:

  1. Terminbuchung!

  2. Einreichung der beglaubigten Übersetzung des Scheidungsurteils zwecks Überbeglaubigung beim thailändischen Aussenministerium in Bangkok

  3. Versand an die thailändische Anschrift der Ehepartnerin

  4. Bearbeitungsdauer 2 Tage

REGISTRIERUNG DER SCHEIDUNG

beim thailändischen Bezirksamt:

  1. Einreichung der Übersetzung des Scheidungsurteils beim Bezirksamt, um die Scheidung registrieren zu lassen.

  2. Das Bezirksamt stellt nun das Familienstandsregister Khor. Ror. 22 über die Scheidung, eine neue ID-Karte, eine Urkunde über die Namensänderung (Chor. 5) für Sie aus.

  3. Danach können Sie einen neuen Reisepass mit dem Geburtsnamen beantragen.

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Euro Bill

Preise

6.500,- THB 

Was wir alles für Sie erledigen:

  • Übersetzung des Scheidungsurteils durch unser Übersetzungsbüro in Bangkok 

  • Terminbuchung und Einreichservice: Beglaubigungsgebühren bei der deutschen Botschaft und beim thailändischen Aussenministeriums in Bangkok

  • Versand der gesamten Unterlagen mit EMS an Ihre thailändische Anschrift!

WICHTIGER HINWEIS

SCHEIDUNGSURTEIL

Falls Sie Ihre gerichtliche Scheidung in Thailand registrieren lassen möchten, können Sie dem obigen Ablauf folgen. Sie brauchen nur das deutsche Scheidungsurteil vom zuständigen Amtsgericht im Original oder in beglaubigter Form mitzubringen.

 

Das Urteil oder der Beschluss muss als "TEILAUSFERTIGUNG" ausgestellt werden, damit keine höheren Übersetzungskosten und keinen Zeitaufwand entstehen, da es nur aus 1 - 2 Seiten besteht! 

Die Vorbeglaubigung durch die innerdeutsche Behörden oder die thailändische Auslandsvertretung in Deutschland ist nicht erforderlich!

WIEDERHEIRAT

Bitte beachten, dass bei einer Wiederheirat die Registrierung der ausländischen Scheidung in Thailand vorher erfolgen muss, bevor eine neue Familienstandsbescheinigung beim Bezirksamt Ihres Wohnortes beantragt werden kann.

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