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ภาษาไทย
Staatlich geprüfter und ermächtigter Übersetzer für die thailändische Sprache beim LG Hannover | Deutschland

REGISTRIERUNG DER SCHEIDUNG
IN THAILAND
UNSER SERVICE
One-Stop-Service
Übersetzung des Scheidungsurteils, Beglaubigung bei der deutschen Botschaft und Überbeglaubigung beim thailändischen Aussenministerium in Bangkok mit Versand per EMS an die thailändische Anschrift der Urkundeninhaberin.
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ÜBERSETZUNG
des Scheidungsurteils aus Deutschland:
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Bringen Sie bitte Ihr deutsches Schedungsurteils im Original mit oder Sie senden uns einfach das Urteil zur Vorbereitung per Post 1 - 2 Monate im Voraus zu!
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Eine thailändische Reisepasskopie
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Eine Kopie des thailändischen ID-Ausweises
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Vollmacht nicht erforderlich!
BEGLAUBIGUNG
bei der deutschen Botschaft in Bangkok:
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Terminbuchung!
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Einreichung des Scheidungsurteils mit thailändischer Übersetzung zwecks Beglaubigung bei der deutschen Botschaft
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Bearbeitungsdauer: 1 Tag
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ÜBERBEGLAUBIGUNG
beim thailändischen Aussenministerium in Bangkok:
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Terminbuchung!
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Einreichung der beglaubigten Übersetzung des Scheidungsurteils zwecks Überbeglaubigung beim thailändischen Aussenministerium in Bangkok
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Versand an die thailändische Anschrift der Ehepartnerin
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Bearbeitungsdauer 2 Tage
REGISTRIERUNG DER SCHEIDUNG
beim thailändischen Bezirksamt:
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Einreichung der Übersetzung des Scheidungsurteils beim Bezirksamt, um die Scheidung registrieren zu lassen.
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Das Bezirksamt stellt nun das Familienstandsregister Khor. Ror. 22 über die Scheidung, eine neue ID-Karte, eine Urkunde über die Namensänderung (Chor. 5) für Sie aus.
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Danach können Sie einen neuen Reisepass mit dem Geburtsnamen beantragen.
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Preise
6.500,- THB
Was wir alles für Sie erledigen:
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Übersetzung des Scheidungsurteils durch unser Übersetzungsbüro in Bangkok
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Terminbuchung und Einreichservice: Beglaubigungsgebühren bei der deutschen Botschaft und beim thailändischen Aussenministeriums in Bangkok
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Versand der gesamten Unterlagen mit EMS an Ihre thailändische Anschrift!
WICHTIGER HINWEIS
SCHEIDUNGSURTEIL
Falls Sie Ihre gerichtliche Scheidung in Thailand registrieren lassen möchten, können Sie dem obigen Ablauf folgen. Sie brauchen nur das deutsche Scheidungsurteil vom zuständigen Amtsgericht im Original oder in beglaubigter Form mitzubringen.
Das Urteil oder der Beschluss muss als "TEILAUSFERTIGUNG" ausgestellt werden, damit keine höheren Übersetzungskosten und keinen Zeitaufwand entstehen, da es nur aus 1 - 2 Seiten besteht!
Die Vorbeglaubigung durch die innerdeutsche Behörden oder die thailändische Auslandsvertretung in Deutschland ist nicht erforderlich!
WIEDERHEIRAT
Bitte beachten, dass bei einer Wiederheirat die Registrierung der ausländischen Scheidung in Thailand vorher erfolgen muss, bevor eine neue Familienstandsbescheinigung beim Bezirksamt Ihres Wohnortes beantragt werden kann.