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Image by Christer Lässman

EHESCHLIESSUNG

IN DEUTSCHLAND

DER WEG ZUR EHESCHLIESSUNG

Bei uns erhalten Sie einwandfreie, beglaubigte Übersetzungen für die Eheschließung in Deutschland. Sie können gerne Ihre thailändischen Heiratsunterlagen ausschließlich übersetzen lassen oder unser komplettes Paketangebot nutzen.

VORBEREITUNG DER UNTERLAGEN

Unterlagen des/der thailändischen Verlobten

Laminierte Dokumente können nicht mehr verwendet werden! 

  • Beglaubigte thailändische Reisepasskopie

  • Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung

  • Hausregisterauszug (Thor. Ror. 14/1) 

  • Familienstandsbescheinigung (nicht älter als 6 Monate)

  • Bescheinigung vom Zentralregister in Bangkok (nicht älter als 6 Monate)

  • ggf. Namensänderungsurkunde(n) 

 

Bei Geschiedenen oder Verwitweten:

  • Heiratsregister (Kor.Ror. 2) (alle Vorehen!)

  • Scheidungsurkunde (Kor.Ror. 7) (alle Vorehen!)

  • Scheidungsregister (Kor.Ror. 6) (alle Vorehen!)

  • ggf. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten

 

Bei der Eheschließung in Deutschland, zusätzlich:

  • Beglaubigte Vollmacht für die Anmeldung der Eheschließung

 

Bei Geschiedenen, zusätzlich:

  • Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen nach § 107 FamFG

VORGEHENSWEISE

Übersetzung und Legalisation

  • Übersetzung der Heiratspapiere der thailändischen Verlobten

  • Legalisation der Heiratspapiere durch die Deutsche Botschaft in Bangkok

  • Die Vollmacht für die Anmeldung der Eheschließung sowie der Reisepass der thailändischen Verlobten sind bei der Botschaft in Bangkok zu beglaubigen.

  • Versand der legalisierten Dokumente an den deutschen Verlobten nach Deutschland

 

Anmeldung der Eheschließung in Deutschland

  • Einreichung der legalisierten Dokumente, der beglaubigten Vollmacht für die Anmeldung der Eheschließung sowie der beglaubigten Reisepasskopie der thailändischen Verlobten beim Standesamt in Deutschland. 

  • Diese Unterlagen werden zur Überprüfung an das zuständige Oberlandesgericht weitergeleitet. Das Verfahren kann bis zu 6 Wochen oder länger dauern. 

  • Ist Ihre thailändische Verlobte geschieden, muss gleichzeitig die thailändische einvernehmliche Privatscheidung ebenfalls vom zuständigen OLG anerkannt werden. Dieses Anerkennungsverfahren kann bis zu 8 Wochen dauern.

 

Überprüfung beim OLG

  • Nach Abschluß des Überprüfungsverfahrens durch das OLG werden sämtliche Dokumente an das Standesamt zurückgesandt.

  • Lassen Sie eine Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung ausstellen.

  • Diese Bescheinigung ist im Original an Ihre thailändische Verlobten nach Thailand zu schicken, damit sie in Zusammenhang mit dem Sprachnachweis Zertifikat A1 das Heiratsvisum beantragen kann. 

 

Visumantrag in Bangkok

  • Für die Beantragung eines Heiratsvisums ist eine Online-Terminbuchung über die Webseite der Deutschen Botschaft erforderlich. 

  • Der gestellte Antrag wird an das zuständige Ausländeramt des deutschen Verlobten weitergeleitet. Der deutsche Verlobte wird schriftlich aufgefordert, seine Unterlagen umgehend einzureichen, wie zum Beispiel seinen Verdienstnachweis und Wohnnungsnachsweis u.a.

  • Ihre thailändische Verlobte wird von der Visastelle per Mail benachrichtigt, sobald das Visum erteilt ist.

Servicepaket für die heiRat in deutschland

Wenn Sie unser Servicepaket in Anspruch nehmen, übernehmen wir für Sie den gesamten Ablauf des Heiratsprozesses bis zur Erteilung des Heiratsvisums.

Das Paket beinhaltet folgende Leistungen:

  • Übersetzung der Heiratspapiere

  • Legalisationsgebühren der eingereichten Dokumente

  • Einreich- und Abholservice der Unterlagen bei der Botschaft 

  • Beschaffung der Bescheinigung beim Zentralregister 

  • Ausfüllservice: Vollmacht für die Anmeldung der Eheschließung 

  • Bei Geschiedenen: Ausfüllservice des Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen 

  • Versand nach Deutschland per DHL 

  • Online - Terminbuchung

  • Ausfüllservice beim Visumantrag 

LEISTUNGSUMFANG DES PAKETS

ÜBERSETZUNGEN

VOLLMACHT

EINREICHSERVICE

VERSAND NACH DE

LEGALISATION

HEIRATSVISUM

vom kunden zu tragene gebühren

VOLLMACHT

für die Anmeldung der Eheschließung 

Der Kunde zahlt selbst folgende Gebühren direkt in der Botschaft:

  1. Unterschriftsbeglaubigung (Vollmacht für die Anmeldung der Eheschließung in Deutschland) 2.000 THB

  2. Beglaubigung der thailändischen Reisepasskopie 950 THB (Punkt 1 und Punkt 2 können am selben Tag erledigt werden)

Der Kunde zahlt selbst folgende Gebühren direkt bei VFS Chamchuri:

  1. Gebühr für das nationale Visum 3.000 THB

  2. VFS-Bearbeitungsservice 1.400 THB (ist bei der Terminbuchung sofort zu bezahlen)

EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG

zum Familienstand

Für die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung in der Botschaft ist eine Terminbuchung durch Ausfüllen des Kontaktformulars in der Webseite der Botschaft erforderlich!

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Kontakt

Lageplan

Erreichbarkeiten

Chamchuri Square Building,

24th Floor | Spaces | Office 039

Deutsch-Thailändisches Übersetzungsbüro

Surapricha Sutham (Dong) & Co.

319 Phaya Thai Road, Pathum Wan

Bangkok 10330 

In der Nähe von VFS Global Germany!

  • Lageplan เส้นทางมาสำนักงาน

U-Bahn: MRT SAM YAN

Ausgang Nr. 2 Chulalongkorn Universität

ÖFFNUNGSZEITEN

montags bis freitags 8:30 - 16.30 Uhr

samstags und sonntags geschlossen

Beste Arbeit

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