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REGISTRIERUNG DER EHE

IN THAILAND

UNSER SERVICE

One-Stop-Service

Die folgenden Abläufe beziehen sich ausschließlich auf unsere Dienstleistungen: beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde sowie deren Beglaubigung/Überbeglaubigung bei der Deutschen Botschaft und beim thailändischen Außenministerium in Bangkok, inklusive Versand per EMS an die thailändische Adresse der Urkundeninhaberin.

ÜBERSETZUNG

der Eheurkunde oder der internationalen Heiratsurkunde:

  1. Bringen Sie bitte Ihre deutsche Eheurkunde bzw. Heiratsurkunde im Original mit oder Sie senden uns die Unterlagen zur Vorbereitung per Einschreiben 1 - 2 Monate im Voraus zu. 

  2. Eine Reisepasskopie der thailändischen Ehepartnerin und des Ehegatten

  3. Eine Kopie des thailändischen ID-Ausweises

  4. Vollmacht nicht erforderlich!

BEGLAUBIGUNG

bei der deutschen Botschaft in Bangkok:

  1. Terminbuchung! 

  2. Einreichung der Übersetzung der Eheurkunde bzw. Heiratsurkunde zwecks Beglaubigung bei der deutschen Botschaft

  3. Bearbeitungsdauer: 1 Tag 

ÜBERBEGLAUBIGUNG

beim thailändischen Aussenministerium in Bangkok:

  1. Terminbuchung!

  2. Einreichung der beglaubigten Übersetzung der Eheurkunde bzw. Heiratsurkunde zwecks Überbeglaubigung beim thailändischen Aussenministerium in Bangkok

  3. Versand an die thailändische Anschrift der Ehepartnerin

  4. Bearbeitungsdauer 2 Tage

REGISTRIERUNG DER EHE

beim thailändischen Bezirksamt der thailändischen Ehepartnerin:

  1. Einreichung der Übersetzung der Eheurkunde bzw. Heiratsurkunde beim Bezirksamt der Ehepartnerin, um die Ehe zu registrieren.

  2. Das Bezirksamt stellt das Familienstandsregister Khor. Ror. 22 über die Eheschließung, eine neue ID-Karte, eine Urkunde über die Namensänderung (Chor. 5) für sie aus.

  3. Danach kann sie einen neuen Reisepass mit dem neuen Namen beantragen.

WICHTIGER HINWEIS!

Die Registrierung der Ehe muss von der Urkundeninhaberin selbst an ihrem Wohnort durchgeführt werden. Sollte Ihr Bezirksamt eine Übersetzung des deutschen Reisepasses des Ehegatten verlangen, handelt es sich hierbei um eine Unkenntnis des jeweiligen Beamten.

Für die Eheregistrierung ist keine zusätzliche Übersetzung des deutschen Reisepasses des Ehegatten erforderlich. Tritt eine solche Situation auf, empfehlen wir, Ihre Unterlagen zurückzufordern und ein anderes Bezirksamt aufzusuchen, bei dem es kein derartiges Problem gibt.

Nach der erfolgreichen Registrierung der Ehe erhalten Sie das Familienstandsregister (Khor. Ror. 22). Mit diesem Dokument können Sie beim Bezirksamt Ihres Wohnortes eine neue ID beantragen.

Die Registrierung der Ehe ist landesweit in jedem Bezirksamt in Thailand möglich. Ein neuer Personalausweis kann jedoch nur im Bezirksamt beantragt werden, in dem die Urkundeninhaberin ihren Wohnsitz hat.

Bei ausländischen Familiennamen mit Umlauten (Ü, Ö, Ä) oder dem Sonderzeichen ß ist zu beachten, dass diese korrekt im thailändischen Reisepass übertragen werden:

  • Ü = UE, Ö = OE, Ä = AE, ß = SS
    Beispiele:

  • MÜLLER → MUELLER (nicht MULLER)

  • WÖRMANN → WOERMANN (nicht WORMANN)

  • HÄßLER → HAESSLER (nicht HASSLER)

Euro Bill

Preise

5.500,- THB 

Was wir alles für Sie erledigen:

  • Übersetzung der Heiratsurkunde durch unser Übersetzungsbüro in Bangkok 

  • Terminbuchung und Einreichservice: Beglaubigungsgebühren bei der deutschen Botschaft und beim thailändischen Aussenministeriums in Bangkok

  • Versand der gesamten Unterlagen mit EMS an Ihre thailändische Anschrift!

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Kontakt

Lageplan

Erreichbarkeiten

Chamchuri Square Building,

24th Floor | Spaces | Office 039

Deutsch-Thailändisches Übersetzungsbüro

Surapricha Sutham (Dong) & Co.

319 Phaya Thai Road, Pathum Wan

Bangkok 10330 

In der Nähe von VFS Global Germany!

  • Lageplan เส้นทางมาสำนักงาน

U-Bahn: MRT SAM YAN

Ausgang Nr. 2 Chulalongkorn Universität

ÖFFNUNGSZEITEN

montags bis freitags 8:30 - 16.30 Uhr

samstags und sonntags geschlossen

Beste Arbeit

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