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REGISTRIERUNG DER EHE

IN THAILAND

VORGEHENSWEISE

Für die Übersetzung und Bearbeitung IN THAILAND benötigen wir lediglich das Original Ihrer deutschen Eheurkunde oder internationalen Heiratsurkunde.

ÜBERSETZUNGEN

BEGLAUBIGUNG

EHEURKUNDE

IN THAILAND

ÜBERBEGLAUBIGUNG

 AUßENMINISTERIUM

Euro Bill

EXPRESS-SERVICE

IN THAILAND

  • Sofern Sie beabsichtigen, kurzfristig oder in absehbarer Zeit nach Thailand zu reisen, besteht die Möglichkeit, Ihnen einen Express-Service anzubieten, um eine beschleunigte Bearbeitung Ihrer Unterlagen zu gewährleisten.​​​

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  • Am besten senden Sie uns Ihre Eheurkunde ca.  2 Monate im Voraus, damit wir sie vorher vorbereiten können.

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  • Versand der vollständigen Unterlagen per EMS an Ihre thailändische Anschrift, damit Sie Ihre im Ausland geschlossene Ehe beim zuständigen thailändischen Bezirksamt registrieren lassen können.

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8.000,- THB​

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REGISTRIERUNG DER EHE

Beim thailändischen Bezirksamt

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  • ​In der Regel wird die Übersetzung der Eheurkunde beim zuständigen Bezirksamt der thailändischen Ehepartnerin eingereicht, um die im Ausland geschlossene Ehe in Thailand registrieren zu lassen.

 

Grundsätzlich ist die Registrierung jedoch bei jedem Bezirksamt möglich. Hierfür sind zwei Zeugen mitzubringen.​ 

 

Nach erfolgter Registrierung stellt das Bezirksamt folgende Dokumente aus:

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  • einen Familienstandsregisterauszug (Khor. Ror. 22) über die Eheschließung,

  • eine neue thailändische Personalausweiskarte,

  • eine Urkunde über die Namensänderung (Chor. 5), sofern eine Namensänderung erfolgt ist.

WICHTIGER HINWEIS!

Sollte Ihr Bezirksamt eine Übersetzung des deutschen Reisepasses des Ehegatten verlangen, handelt es sich hierbei um eine Unkenntnis des jeweiligen Beamten.

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Für die Eheregistrierung ist keine separate Übersetzung des deutschen Reisepasses des Ehegatten erforderlich. Tritt eine solche Situation auf, empfehlen wir, Ihre Unterlagen zurückzufordern und ein anderes Bezirksamt aufzusuchen, bei dem es kein derartiges Problem gibt.

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Nach der erfolgreichen Registrierung der Ehe erhalten Sie das Familienstandsregister (Khor. Ror. 22). Mit diesem Dokument können Sie beim Bezirksamt Ihres Wohnortes eine neue ID beantragen.

​

Die Registrierung der Ehe ist landesweit in jedem Bezirksamt in Thailand möglich. Ein neuer Personalausweis kann jedoch nur im Bezirksamt beantragt werden, in dem die Urkundeninhaberin ihren Wohnsitz hat.

​

Bei ausländischen Familiennamen mit Umlauten (Ü, Ö, Ä) oder dem Sonderzeichen ß ist zu beachten, dass diese korrekt im thailändischen Reisepass übertragen werden:

​

  • Ü = UE, Ö = OE, Ä = AE, ß = SS
    Beispiele:

  • MÜLLER → MUELLER (nicht MULLER)

  • WÖRMANN → WOERMANN (nicht WORMANN)

  • HÄßLER → HAESSLER (nicht HASSLER)

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Erreichbarkeiten

Chamchuri Square Building,

24th Floor | Spaces | Office 039

Deutsch-Thailändisches Übersetzungsbüro

Surapricha Sutham (Dong) & Co.

319 Phaya Thai Road, Pathum Wan

Bangkok 10330 

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  • Lageplan เส้นทางมาสำนักงาน

U-Bahn: MRT SAM YAN

Ausgang Nr. 2 Chulalongkorn Universität

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montags bis freitags 8:30 - 16.30 Uhr

samstags und sonntags geschlossen

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