
DEUTSCH
ภาษาไทย
Staatlich geprüfter und ermächtigter Übersetzer für die thailändische Sprache beim LG Hannover | Deutschland

REGISTRIERUNG DER EHE
IN THAILAND
UNSER SERVICE
One-Stop-Service
Die folgenden Abläufe beziehen sich ausschließlich auf unsere Dienstleistungen: beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde sowie deren Beglaubigungen bei der Deutschen Botschaft und dem Außenministerium in Bangkok, einschließlich des Versands an Kunden.
ÜBERSETZUNG
DEUTSCHE EHEURKUNDE
BEGLAUBIGUNG
BOTSCHAFT BANGKOK
ÜBERBEGLAUBIGUNG
AUSSENMINISTERIUM
Wer diese Angelegenheit in Thailand erledigen lässt, benötigt keine Vorbeglaubigung seiner Eheurkunde in Deutschland. Sie verursacht lediglich unnötige Kosten und Zeitaufwand und ist für die Abwicklung in Thailand überflüssig.
Senden Sie uns einfach Ihre deutsche Eheurkunde im Original zu!
ÜBERSETZUNG
Eheurkunde bzw. internationale Heiratsurkunde:
Bitte senden Sie uns Ihre deutsche Eheurkunde bzw. internationale Heiratsurkunde im Original zur Vorbereitung per Einschreiben 1 – 2 Monate im Voraus zu.
Erforderliche Unterlagen:
-
eine Kopie des Reisepasses der thailändischen Ehepartnerin sowie des Ehegatten
-
eine Kopie des thailändischen Personalausweises.
BEGLAUBIGUNG
Bei der Deutschen Botschaft in Bangkok:
Terminvereinbarung
Einreichung der Übersetzung der Eheurkunde bei der Deutschen Botschaft in Bangkok zum Zwecke der Beglaubigung.
ÜBERBEGLAUBIGUNG
Beim thailändischen Außenministerium in Bangkok:
Terminvereinbarung
Einreichung der beglaubigten Übersetzung der Eheurkunde beim thailändischen Außenministerium in Bangkok zum Zwecke der Überbeglaubigung.
REGISTRIERUNG DER EHE
Beim thailändischen Bezirksamt der Ehepartnerin:
In der Regel wird die Übersetzung der Eheurkunde beim zuständigen Bezirksamt der thailändischen Ehepartnerin eingereicht, um die im Ausland geschlossene Ehe in Thailand registrieren zu lassen. Grundsätzlich ist die Registrierung jedoch bei jedem Bezirksamt möglich. Hierfür sind zwei Zeugen mitzubringen.
Nach erfolgter Registrierung stellt das Bezirksamt folgende Dokumente aus:
-
einen Familienstandsregisterauszug (Khor. Ror. 22) über die Eheschließung,
-
eine neue thailändische Personalausweiskarte,
-
eine Urkunde über die Namensänderung (Chor. 5), sofern eine Namensänderung erfolgt ist.
registrierung
Ihre Ehe beim Bezirksamt registrieren lassen.
NAMENSänderung
Sie erhalten eine Urkunde über die Namensänderung Chor. 5.
NEUE ID-Karte
Sie erhalten nun eine neue Personalausweiskarte.
NEUPASS
Im Anschluss beantragen Sie einen neuen Reisepass.
WICHTIGER HINWEIS!
Sollte Ihr Bezirksamt eine Übersetzung des deutschen Reisepasses des Ehegatten verlangen, handelt es sich hierbei um eine Unkenntnis des jeweiligen Beamten.
Für die Eheregistrierung ist keine separate Übersetzung des deutschen Reisepasses des Ehegatten erforderlich. Tritt eine solche Situation auf, empfehlen wir, Ihre Unterlagen zurückzufordern und ein anderes Bezirksamt aufzusuchen, bei dem es kein derartiges Problem gibt.
Nach der erfolgreichen Registrierung der Ehe erhalten Sie das Familienstandsregister (Khor. Ror. 22). Mit diesem Dokument können Sie beim Bezirksamt Ihres Wohnortes eine neue ID beantragen.
Die Registrierung der Ehe ist landesweit in jedem Bezirksamt in Thailand möglich. Ein neuer Personalausweis kann jedoch nur im Bezirksamt beantragt werden, in dem die Urkundeninhaberin ihren Wohnsitz hat.
Bei ausländischen Familiennamen mit Umlauten (Ü, Ö, Ä) oder dem Sonderzeichen ß ist zu beachten, dass diese korrekt im thailändischen Reisepass übertragen werden:
-
Ü = UE, Ö = OE, Ä = AE, ß = SS
Beispiele: -
MÜLLER → MUELLER (nicht MULLER)
-
WÖRMANN → WOERMANN (nicht WORMANN)
-
HÄßLER → HAESSLER (nicht HASSLER)

Preise
5.500,- THB
Was wir alles für Sie erledigen:
-
Übersetzung der Heiratsurkunde durch unser Übersetzungsbüro in Bangkok
-
Terminbuchung und Einreichservice: Beglaubigungsgebühren bei der Deutschen Botschaft und beim thailändischen Aussenministerium in Bangkok
-
Versand der gesamten Unterlagen mit EMS an Ihre thailändische Anschrift!



