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ภาษาไทย
Staatlich geprüfter und ermächtigter Übersetzer für die thailändische Sprache beim LG Hannover | Deutschland

REGISTRIERUNG DER EHE
IN THAILAND
VORGEHENSWEISE
Achtung! Folgenden Abläufe sind notwendig, um die Ehe in Thailand registrieren lassen zu können.
VORBEGLAUBIGUNG
BEGLAUBIGUNG
REGIERUNGSPRÄSIDIUM ODER BEZIRKSREGIERUNG IN DEUTSCHALND
THAILÄNDISCHE GENERALKONSULATE ODER BOTSCHAFT IN DEUTSCHLAND
ÜBERBEGLAUBIGUNG
KONSULARABTEILUNG DES AUßENMINISTERIUMS IN THAILAND
1 VORBEGLAUBIGUNG
Ihre Eheurkunde oder internationale Heiratsurkunde
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ฺBeim Regierungspräsidium oder Bezirkssregierung beglaubigen lassen.
2 BEGLAUBIGUNG
Ihre Eheurkunde oder internationale Heiratsurkunde
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Danach die Urkunde in Deutschland übersdetzen lassen und anschließend
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beim Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt oder München oder bei der Thailändischen Botschaft in Berlin zur Beglaubigung einreichen, bevor Sie uns diese Unterlagen nach Thailand zusenden.
3 ÜBERBEGLAUBIGUNG
Ihre Eheurkunde oder internationale Heiratsurkunde mit der thailändischen Übersetzung
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Bei dem thailändischen Außenministerium in Thailand überbeglaubigen lassen.
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Diesen Schritt können wir für Sie erledigen.
4 REGISTRIERUNG DER EHE
Beim thailändischen Bezirksamt
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In der Regel wird die Übersetzung der Eheurkunde beim zuständigen Bezirksamt der thailändischen Ehepartnerin eingereicht, um die im Ausland geschlossene Ehe in Thailand registrieren zu lassen.
Grundsätzlich ist die Registrierung jedoch bei jedem Bezirksamt möglich. Hierfür sind zwei Zeugen mitzubringen.
Nach erfolgter Registrierung stellt das Bezirksamt folgende Dokumente aus:
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einen Familienstandsregisterauszug (Khor. Ror. 22) über die Eheschließung,
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eine neue thailändische Personalausweiskarte,
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eine Urkunde über die Namensänderung (Chor. 5), sofern eine Namensänderung erfolgt ist.
WICHTIGER HINWEIS!
Sollte Ihr Bezirksamt eine Übersetzung des deutschen Reisepasses des Ehegatten verlangen, handelt es sich hierbei um eine Unkenntnis des jeweiligen Beamten.
Für die Eheregistrierung ist keine separate Übersetzung des deutschen Reisepasses des Ehegatten erforderlich. Tritt eine solche Situation auf, empfehlen wir, Ihre Unterlagen zurückzufordern und ein anderes Bezirksamt aufzusuchen, bei dem es kein derartiges Problem gibt.
Nach der erfolgreichen Registrierung der Ehe erhalten Sie das Familienstandsregister (Khor. Ror. 22). Mit diesem Dokument können Sie beim Bezirksamt Ihres Wohnortes eine neue ID beantragen.
Die Registrierung der Ehe ist landesweit in jedem Bezirksamt in Thailand möglich. Ein neuer Personalausweis kann jedoch nur im Bezirksamt beantragt werden, in dem die Urkundeninhaberin ihren Wohnsitz hat.
Bei ausländischen Familiennamen mit Umlauten (Ü, Ö, Ä) oder dem Sonderzeichen ß ist zu beachten, dass diese korrekt im thailändischen Reisepass übertragen werden:
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Ü = UE, Ö = OE, Ä = AE, ß = SS
Beispiele: -
MÜLLER → MUELLER (nicht MULLER)
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WÖRMANN → WOERMANN (nicht WORMANN)
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HÄßLER → HAESSLER (nicht HASSLER)

Preise
3.800,- THB
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Terminbuchung und Einreichservice
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Insklusive Beglaubigungsgebühren beim thailändischen Außenministerium in Bangkok
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Versand der gesamten Unterlagen mit EMS an Ihre thailändische Anschrift!



