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Staatlich geprüfter und ermächtigter Übersetzer für die thailändische Sprache beim LG Hannover | Deutschland
Abholung der konsularbescheinigung
Wir übernehmen für Sie die Einreichung Ihres Ehefähigkeitszeugnisses, des Fragebogens zur Konsularbescheinigung sowie Ihrer Reisepasskopien bei der Botschaft und koordinieren die erforderlichen Termine bei der Botschaft und dem Außenministerium.
EINREICHSERVICE
TERMINBUCHUNG
HEIRATEN
Das Ehefähigkeitszeugnis ist sechs Monate gültig; die Eheschließung muss daher innerhalb dieser Frist erfolgen.
Sie sollten das Ehefähigkeitszeugnis beim Standesamt in Deutschland nicht zu früh beantragen, insbesondere wenn Sie Ihre Reise nach Thailand erst zu einem späteren Zeitpunkt planen.“
ABHOLUNG
KONSULARBESCHEINIGUNG
Nachstehende Gebühren sind vom Verlobten direkt vor Ort zu entrichten:
Botschaft:
Der Verlobte holt die Konsularbescheinigung persönlich am Schalter 14 der Botschaft ab und lässt gleichzeitig die thailändische Übersetzung der Passkopie mitbeglaubigen.
Gebühr insgesamt: ca. 5.000 THB
ÜBERBEGLAUBIGUNG
AUSSENMINISTERIUM
Außenministerium:
Der Verlobte lässt die Konsularbescheinigung sowie die separate Übersetzung der Passkopie beim Außenministerium überbeglaubigen.
Gebühr: 2.000 THB (Express-Service, Fertigstellung am selben Tag)
HEIRATEN
EINFACH ZUM STANDESAMT
Standesamt wählen:
Nach der Überbeglaubigung Ihrer Dokumente kann die Eheschließung bei einem Standesamt Ihrer Wahl erfolgen. Ob ein zeitnaher Termin möglich ist, bitten wir Sie, direkt beim Standesamt zu erfragen.

ZUSATZLEISTUNG
Nach der Trauung können wir die thailändische Heiratsurkunde sowie das Heiratsregister übersetzen und zur Legalisierung bei der Botschaft einreichen.
Paketpreis: 8.000 THB
ÜBERSETZUNGEN
LEGALISATION
VERSAND AN KUNDEN
Von der Vorweihnachtszeit bis nach Neujahr stehen in der Botschaft keine Termine zur Abholung der Konsularbescheinigung zur Verfügung.




