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Staatlich geprüfter und ermächtigter Übersetzer für die thailändische Sprache beim LG Hannover | Deutschland
Abholung der konsularbescheinigung
Da die für die Ausstellung der Konsularbescheinigung zuständige Abteilung ihre Vorschriften sowie das Verfahren zur Einreichung und Entgegennahme der Unterlagen geändert hat, sind ab sofort folgende Schritte zu beachten.
Das Ehefähigkeitszeugnis ist sechs Monate gültig; die Eheschließung muss daher innerhalb dieser Frist erfolgen.
Sie sollten das Ehefähigkeitszeugnis beim Standesamt in Deutschland nicht zu früh beantragen, insbesondere wenn Sie Ihre Reise nach Thailand erst zu einem späteren Zeitpunkt planen.“

NEUE VORGEHENSWEISE
Registrieren Sie sich bitte über die Webseite der Botschaft für die Beantragung der Konsularbescheinigung
Klicken Sie auf „Terminbuchung“, scrollen Sie nach unten und wählen Sie die Kategorie>>> Konsularbescheinigung zur Eheschließung in Thailand
Nach erfolgter Registrierung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail mit der Aufforderung, Ihre Unterlagen in digitaler Form (PDF-Datai, Max. 8 MB) an die Botschaft zu übermitteln:
konsularbescheinigung@bangk.auswaertiges-amt.de
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Deutsches Ehefähigkeitszeugnis (nicht älter als 6 Monate)
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Passkopien beider Verlobten
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Ausgefüllter Fragebogen der Konsularbescheinigung
WICHTIG: Nutzen Sie zum Kontakt mit der Botschaft Ihre persönliche E-Mail Adresse, über die die Botschaft Sie direkt erreichen können! Die Bearbeitung Ihres Antrags kann erst nach Eingang der o.g. Unterlagen beginnen.
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Teilen Sie der Botschaft bitte auch mit, an welchen Tagen Sie die vorbereitete Konsularbescheinigung bei der Botschaft beantragen können (mindestens 3 Datumsvorschläge). Was die Terminvergabe anbelangt, haben Sie direkte Absprache mit der Botschaft!
Sobald die Botschaft Ihren Antrag abschließend bearbeitet haben, wird Ihnen der nächste freie Termin zugewiesen.
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Die Terminbuchung beim Außenministerium kann erst vorgenommen werden, wenn der Termin zur Abholung der Konsularbescheinigung bekannt ist!
Von der Vorweihnachtszeit bis nach Neujahr stehen in der Botschaft keine Termine zur Abholung der Konsularbescheinigung zur Verfügung.
ABHOLUNG
KONSULARBESCHEINIGUNG
Nachstehende Gebühren sind vom Verlobten direkt vor Ort zu entrichten:
Bei der Botschaft:
Der Verlobte holt die Konsularbescheinigung persönlich am Schalter 14 der Botschaft ab und lässt gleichzeitig die thailändische Übersetzung der Passkopie mitbeglaubigen.
Kunde zahlt die Gebühr selbst insgesamt: ca. 5.000 THB
ÜBERBEGLAUBIGUNG
AUßENMINISTERIUM
Beim Außenministerium:
Der Verlobte lässt die Konsularbescheinigung sowie die separate Übersetzung der Passkopie beim Außenministerium überbeglaubigen.
Kunde zahlt die Gebühr selbts: 2.000 THB (Express-Service, Fertigstellung am selben Tag)
HEIRATEN
EINFACH ZUM STANDESAMT
Standesamt wählen:
Nach der Überbeglaubigung Ihrer Dokumente kann die Eheschließung bei einem Standesamt Ihrer Wahl erfolgen. Ob ein zeitnaher Termin möglich ist, bitten wir Sie, direkt beim Standesamt zu erfragen.

ZUSATZLEISTUNG
Nach der Trauung können wir die Heiratsurkunde sowie den Heiratsregisterauszug übersetzen und die Unterlagen zur Beglaubigung beim Außenministerium sowie zur Legalisierung bei der Botschaft einreichen. (Preis: 12.000,- Baht)
ÜBERSETZUNGEN
MFA UND LEGALISATION
VERSAND




