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ภาษาไทย
Staatlich geprüfter und ermächtigter Übersetzer für die thailändische Sprache beim LG Hannover | Deutschland

LEBENSPARTNERSCHAFT
IN THAILAND
WIE LÄUFT DAS?
Ab dem 23. Januar 2025 ist es soweit mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft in Thailand. Im Prinzip ist die Vorbereitung der Dokumente bei dem/r ausländischen Partner(in) ähnlich wie bei einer Eheschließung zwischen Mann und Frau.
WO und wie KANN MAN HEIRATEN?
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in 50 Standesämtern in Bangkok
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in übrigen Bezirksämtern
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in thailändischen Auslandsvertretungen
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Beide Personen müssen das 20. Lebensjahr bereits vollendet haben.

REGISTRIERUNG DER EHE IN THAILAND
Wer in Deutschland durch eine eingetragene Lebenspartnerschaft bereits verheiratet ist, kann die Ehe in Thailand registrieren lassen. Als Nachweis erhalten Sie das sogenannte Familienstandsregister Khor. Ror. 22 über die eingetragene Lebenspartnerschaft.

Preise
5.500,- THB
Was wir alles für Sie erledigen:
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Übersetzung der Heiratsurkunde durch unser Übersetzungsbüro in Bangkok
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Terminbuchung und Einreichservice: Beglaubigungsgebühren bei der deutschen Botschaft und beim thailändischen Aussenministeriums in Bangkok
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Versand der gesamten Unterlagen mit EMS an Ihre thailändische Anschrift!